Fokus: Sinnvoller Datenschutz.

Anwalt für Datenschutz.

Datenschutzbeauftragter.

Sonst nix.

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Erfahrungen & Bewertungen zu OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte

Anwalt als Datenschutzbeauftragter.

Wir garantieren

  • Anwalt als kompetenter betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • verständlichen und passenden Datenschutz
  • anwaltliche Beratung und Unterstützung inklusive
  • messbar weniger Aufwand und Zeit,
  • vernünftige Honorare
  • professionelle Schulungen
  • 15+ Jahre Erfahrung.

Anwalt für Datenschutzrecht.

Wir unterstützen Unternehmen und Datenschutzbeauftragte bei

  • Überprüfung und Erstellung von Verträgen (Auftragsverarbeitungsvertrag usw.)
  • Abmahnungen und Schadensersatzforderungen,
  • Unterstützung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
  • Auskunftsersuchen betroffener Personen
  • usw.

Wir sind in diesen Bereichen tätig:

  • Deutsches, europäisches und internationales Datenschutz-Recht
  • Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
  • Privacy Due Diligence
  • Risikoanalyse, Feststellung des Schutzbedarfs, Erstellung von Sicherheitskonzepten
  • Sicherheitsanforderungen gemäß „Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit“ (NIS-Richtlinie)
  • Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
  • Anforderungen gemäß „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV)
  • Anforderungen der Bankenaufsichtsrecht (BaFin pp.)
  • Informationsschutz, Geschäftsgeheimnisschutz
  • Prozessführung und Vertretung in behördlichen Verfahren (Schadensersatz, Abmahnung, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeld)
  • Durchführung von Weiterbildungen (Webinar, Vor-Ort-Schulungen) für betriebliche Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren

Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz.

Dazu gehört z. B.

  • Schutz vor Abmahnungen und Schadensersatz
  • Erstellung aller notwendigen Dokumente (Datenschutzerklärungen, Datenschutzverträge, Datennutzungsverträge),
  • Überprüfung von Verträgen (mit Beschäftigten und Dienstleistern, Auftragsverarbeitungsverträge usw.),
  • die Überprüfung pp. von Datentransfers in Drittländer,
  • das Durchführen der notwendigen Prüfungen, Erstellung von Gutachten (z. B. Datenschutzfolgenabschätzung)
  • die regelmäßige Auditierung und Bewertung der Auftragsverarbeiter,
  • die Betreuung bei Datenpannen (data breach),
  • die Betreuung bei Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörden,
  • die Führung der Kommunikation mit betroffenen Personen (Auftraggeber, Beschäftigte, Kunden, Mandanten usw.) z. B. bei Auskunftsersuchen, Löschanträgen usw.
  • Schulung von Beschäftigten,
  • die Beratung und Training der Unternehmensleitung,
  • Prüfung der Internet- und Social Media Präsenzen (Webseite usw.)

Lassen Sie jetzt den Spezialisten ran …

Wir sind nicht nur als externer Datenschutzbeauftragter BDSG, DSGVO, sondern auch als gut ausgebildete Juristen und zugelassene Anwälte tätig. Das hat für Sie Vorteile:

Wenn wir z. B. Verträge prüfen (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge), dann können wir das. Wenn wir mit Regelungen nicht einverstanden sind – weil Sie z. B. zusätzliche Risiken übernehmen sollen oder die vertraglichen Regelungen nicht passen – hat Ihr Vertragspartner mit uns von Anfang an einen kompetenten anwaltlichen Ansprechpartner an seiner Seite.

Und: ein Vorteil, den Anwälte als BDSG Datenschutzbeauftragter immer im Gepäck haben: wir sind als Volljuristen nicht nur im Datenschutzrecht qualifiziert, sondern auch in den angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, dem Strafrecht, dem Vertragsrecht, dem Verwaltungsrecht usw.

So können schnell, effizient und auf hohem Niveau Probleme gelöst werden. Der Vorteil für Sie und Ihr Unternehmen ist zudem, dass Sie keinen zusätzlichen Juristen oder Anwalt neben Ihrem Datenschutzbeauftragten benötigen, wenn es einmal anspruchsvoller wird und eine individuelle Rechtsberatung notwendig ist.

Datenschutz mit Herz und Hirn. Bundesweit. 

Wir nehmen Ihnen das Thema „Datenschutz und Datensicherheit“ vollständig ab und kümmern uns um alle notwendigen Dinge (inkl. Schulungen und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, Beratung der Unternehmensleitung und verantwortlichen Funktionsträger, Erstellung von Dokumenten, Kommunikation mit Vertragspartnern und Behörden, Prüfung durch Datenschutzauditor usw.).

Wir vereinbaren mit Ihnen transparente monatliche Pauschalen (ohne versteckte Kosten) und legen mit Ihnen gemeinsam fest, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen sollten oder wollen.

So wissen Sie genau, was Sie für welche Leistung investieren.

Datenschutz mit OCHSENFELD+COLL aus Hildesheim.

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Beispiele aus OCHSENFELD*INSIDER

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Nachweis-Gesetz
cookiebot vg wiesbaden
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
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Wenn sich die Welt woanders anders dreht... DSGVO international
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auskunftsanspruch datenschutzbeauftragter art 15 dsgvo
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