Lassen Sie jetzt den Spezialisten ran …
Wir sind nicht nur als externer Datenschutzbeauftragter BDSG, DSGVO, sondern auch als gut ausgebildete Juristen und zugelassene Anwälte tätig. Das hat für Sie Vorteile:
Wenn wir z. B. Verträge prüfen (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge), dann können wir das. Wenn wir mit Regelungen nicht einverstanden sind – weil Sie z. B. zusätzliche Risiken übernehmen sollen oder die vertraglichen Regelungen nicht passen – hat Ihr Vertragspartner mit uns von Anfang an einen kompetenten anwaltlichen Ansprechpartner an seiner Seite.
Und: ein Vorteil, den Anwälte als BDSG Datenschutzbeauftragter immer im Gepäck haben: wir sind als Volljuristen nicht nur im Datenschutzrecht qualifiziert, sondern auch in den angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht, dem Strafrecht, dem Vertragsrecht, dem Verwaltungsrecht usw.
So können schnell, effizient und auf hohem Niveau Probleme gelöst werden. Der Vorteil für Sie und Ihr Unternehmen ist zudem, dass Sie keinen zusätzlichen Juristen oder Anwalt neben Ihrem Datenschutzbeauftragten benötigen, wenn es einmal anspruchsvoller wird und eine individuelle Rechtsberatung notwendig ist.