Online-Shopping & Datenschutz: Was erfolgreiche Online-Händler beachten müssen
Datenschutz im E‑Commerce – Herausforderung für mittelständische und aufstrebende Online-Shops
Mittelständische und aufstrebende Online-Händler speichern eine Vielzahl personenbezogener Daten – von Namen und Adressen über Zahlungsinformationen bis hin zur Bestellhistorie. Doch welche Daten dürfen laut DSGVO und anderen rechtlichen Vorgaben überhaupt gespeichert werden? Und wie lange? Viele ambitionierte Händler haben begrenzte Ressourcen, um Datenschutzanforderungen effizient zu erfüllen, riskieren aber Abmahnungen und Bußgelder, wenn sie die Regeln nicht beachten. In diesem Artikel geben wir praxisnahe Tipps, wie Datenschutz mit wenig Aufwand in eine erfolgreiche Geschäftsstrategie integriert werden kann.
Welche Daten dürfen Online-Shops speichern?
Viele wachsende Händler verarbeiten Kundendaten, ohne sich über die rechtlichen Grundlagen Gedanken zu machen. Wichtig ist eine klare Unterscheidung:
- Kundendaten zur Vertragserfüllung: Name, Adresse, E‑Mail, Telefonnummer
- Zahlungsdaten: Bankverbindung, Kreditkartendaten, PayPal-Informationen
- Bestellhistorie: Vergangene Bestellungen zur Vertragserfüllung und Reklamationsbearbeitung
- Account-Daten (sofern Kundenkonto vorhanden): Benutzername, Passwort, hinterlegte Lieferadressen
- Verwaiste Konten: Nutzerkonten, die über Jahre hinweg nicht genutzt wurden, sollten regelmäßig überprüft und nach angemessener Frist gelöscht werden, um unnötige Datenhaltung zu vermeiden. Dabei ist zu prüfen, ob die Kontodaten weiterhin zur Vertragserfüllung erforderlich sind oder ob steuerliche bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen greifen.
Wie lange dürfen Unternehmen Kundendaten speichern?
Viele Händler speichern Daten oft länger als erlaubt, was zu Datenschutzverstößen führen kann. Hier sind die wichtigsten Fristen:
- Vertragliche Daten (Bestellungen, Rechnungen): 6 Jahre (HGB) bzw. 10 Jahre (AO)
- Steuerlich relevante Daten: 10 Jahre nach § 147 AO
- Nutzerkonten: Bis zur Löschung durch den Kunden
- Verwaiste Konten: Sollten nach einer definierten Inaktivitätsperiode (z. B. 2 Jahre) überprüft und anschließend gelöscht oder anonymisiert werden, es sei denn, es bestehen berechtigte Aufbewahrungsgründe.
- Marketingdaten (Newsletter, Tracking-Daten): Nur mit ausdrücklicher Einwilligung, Löschung nach Widerruf oder sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt (z. B. nach Abschluss einer Kampagne), da dann das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht mehr gegeben ist.
Nutzung von Kundendaten für Werbung – Was ist erlaubt?
Viele mittelständische Händler setzen auf Newsletter oder personalisierte Werbung. Dabei gelten folgende Regeln:
- Direktwerbung per E‑Mail oder Telefon: Nur mit ausdrücklicher Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
- Bestandskundenwerbung (E‑Mail-Marketing ohne Einwilligung): Nach § 7 Abs. 3 UWG möglich, wenn ein ähnliches Produkt beworben wird und der Kunde nicht widersprochen hat.
- Retargeting & Tracking: Nur mit aktiver Einwilligung (Opt-in) nach TTDSG.
Welche Pflichten haben Online-Händler gegenüber ihren Kunden?
Die DSGVO sieht für betroffene Personen umfassende Rechte vor, auf die sich Shops vorbereiten sollten:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Kunden können anfragen, welche Daten gespeichert wurden.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Kunden dürfen verlangen, dass nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden.
- Widerspruchsrecht gegen Werbung (Art. 21 DSGVO): Shops müssen eine einfache Abmeldung von Newslettern ermöglichen.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Kunden haben das Recht, ihre Daten in einem gängigen Format zu erhalten.
Fazit: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für mittelständische Online-Händler
Datenschutz ist im E‑Commerce nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern kann das Vertrauen der Kunden stärken. Erfolgreiche Händler sollten klare Datenschutzrichtlinien implementieren, um rechtskonform zu handeln und Abmahnungen zu vermeiden. Dazu gehören eine transparente Datenschutzerklärung, eine DSGVO-konforme Speicherung sowie regelmäßige Überprüfung der Prozesse.
Checkliste für Online-Händler:
- DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf der Website
- Automatisierte Löschprozesse für nicht mehr benötigte Daten
- Double-Opt-in für Newsletter sicherstellen
- Cookie-Banner mit Opt-in nutzen (keine voreingestellten Häkchen)
- Regelmäßige Datenschutzschulungen für Mitarbeiter