Betriebsräte.
Hier unterstützen wir schon.
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Benötigt Dein Betriebsrat fundierte Beratung im Bereich Datenschutz? Als erfahrener Sachverständiger für Betriebsräte bieten wir Dir umfassende Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Unsere Expertise liegt in der Beratung von Betriebsräten zu allen relevanten Themen des Datenschutzes und der Leistungs- und Verhaltenskontrolle gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Wir unterstützen Deinen Betriebsrat bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen der DSGVO gerecht werden und gleichzeitig die Interessen der Belegschaft schützen.
Was sind die Aufgaben des Betriebsrats im Datenschutz?
Zunächst hat jeder Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Aufgabe, darauf zu achten, dass Gesetze — also auch datenschutzrechtlich relevante Gesetze wie usw. — eingehalten werden. Der Betriebsrat muss also die Prozesse usw. des Unternehmens auf die Datenschutzkonformität prüfen, soweit personenbezogene Beschäftigtendaten betroffen sind.
Der Betriebsrat muss sich zudem auch um eine datenschutzkonforme Organisation seiner Arbeit kümmern.
Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat im Datenschutz?
Ein Mitbestimmungsrecht in datenschutzrechtlichen Themen findet sich nicht im BetrVG (vergl. z.B. § 87 Abs. 1 BetrVG). Der Betriebsrat ist aber immer einzubinden, wenn Technik eingesetzt wird, mit einer eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich ist. In fast allen IT-Themen ist der Betriebsrat also mit im Boot.
Datenschutz im Betriebsratsbüro: Auf was muss der Betriebsrat achten?
Der Betriebsrat ist nicht “Verantwortlicher” i.S.d. DSGVO — das ist der Arbeitgeber. Der Betriebsrat ist aber natürlich verantwortlich für seine Prozesse und Tätigkeiten im BR-Büro. Das Gremium muss sich also — ggf. mit Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten — um die erforderlichen Dinge kümmern: vom Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten bis zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, von der Datenschutzkonformität der Betriebsversammlung bis zur Betriebsratswahl ist vieles zu beachten.
Kann Michael F. Ochsenfeld uns unterstützen?
Rechtsanwalt Michael F. Ochsenfeld, unser führender Experte, hat ein interdisziplinäres Studium in den Rechtswissenschaften, der Informatik und der Pädagogik absolviert.
Neben dem Studium war er berufstätig und in der Personalvertretung tätig.
Er besitzt eine herausragende Expertise in technischen Themen, insbesondere in den Bereichen ERP (Enterprise Resource Planning), ESM (Enterprise Service Management) und HCM (Human Capital Management), sowie in IT-rechtlichen Fragen. Seine Fachkompetenz macht ihn zu einem gefragten Sachverständigen und Referenten in technischen und datenschutzrechtlichen Belangen.
Wenn Datenschutz im Betriebsrat für Dich ein Thema ist, sind wir Dein verlässlicher Partner. Unsere maßgeschneiderten Lösungen helfen Deinem Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen zu gestalten, die nicht nur rechtlich konform, sondern auch operativ effizient sind. Wir bieten eine einzigartige Kombination aus technischem und juristischem Fachwissen, um ein ganzheitliches Datenschutzkonzept für Deinen Betriebsrat zu entwickeln und zu implementieren.
Für eine umfassende und spezialisierte Beratung im Bereich Datenschutz für Betriebsräte stehen wir Dir jederzeit zur Verfügung. Lass uns gemeinsam die besten Lösungen für die datenschutzrechtlichen Herausforderungen Deines Betriebsrats entwickeln. Wir freuen uns darauf, Dein zuverlässiger Partner zu sein.
Unsere Experten stehen Dir zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten. Nutze die Gelegenheit für eine persönliche Beratung.
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