Datenschutzbeauftragte und das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): Grenzen der Tätigkeit und Unterstützung durch Rechtsanwälte
1. Einführung: Datenschutzbeauftragte und Rechtsdienstleistungen
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist eine tragende Säule der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die darauf abzielt, Unternehmen bei der Einhaltung der komplexen Vorschriften im Bereich des Datenschutzes zu unterstützen. Dabei wird die Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten jedoch oft fälschlicherweise als eine umfassende Rechtsberatung wahrgenommen. In Deutschland kommt hier das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ins Spiel, welches den Rahmen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb der Anwaltschaft definiert.
Datenschutzbeauftragte, insbesondere externe Berater, müssen dem RDG Rechnung tragen und sich darauf beschränken, keine Rechtsberatung im engeren Sinne durchzuführen, sofern sie nicht als Rechtsanwälte zugelassen sind. Dies wirft in der Praxis die Frage auf, wie weit ihre Beratungsbefugnisse gehen und wann eine rechtliche Bewertung durch einen Anwalt erforderlich wird.
2. Abgrenzung der Tätigkeiten: Technische und organisatorische Beratung vs. Rechtsberatung
Die DSGVO verpflichtet Datenschutzbeauftragte gemäß Art. 39 dazu, Unternehmen zu beraten und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu überwachen. Dabei ergeben sich jedoch zahlreiche Abgrenzungsfragen: Während die Überprüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen, wie z. B. die Implementierung von Datenschutzkonzepten oder Schulungen der Mitarbeiter, in den klaren Zuständigkeitsbereich der Datenschutzbeauftragten fällt, stößt die rechtliche Beratung an klare Grenzen.
Eine Rechtsdienstleistung liegt laut § 2 Abs. 1 RDG immer dann vor, wenn konkrete Rechtsfragen oder Rechtsrisiken für einen Mandanten bewertet werden. Beispielsweise erfordert die Beurteilung, ob ein Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen muss oder nicht, eine tiefgreifende juristische Bewertung, die als eine zulassungspflichtige Rechtsberatung gilt.
In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach, diese Grenze klar zu ziehen. Datenschutzbeauftragte können und sollen beispielsweise allgemeine Informationen zu datenschutzrechtlichen Pflichten geben und organisatorische Lösungen empfehlen, jedoch dürfen sie keine rechtlich verbindlichen Aussagen über die Zulässigkeit bestimmter Datenverarbeitungen oder Rechtmäßigkeit von Verträgen (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag) treffen. Diese Aufgaben müssen Anwälten vorbehalten bleiben.
3. Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten: Erstellung von Gutachten und rechtliche Vertretung
In den Fällen, in denen Datenschutzbeauftragte keine rechtliche Beratung vornehmen dürfen, besteht für Unternehmen die Möglichkeit, auf die Expertise von spezialisierten Rechtsanwälten zurückzugreifen. Wir bieten als Kanzlei umfassende Unterstützung, indem wir rechtliche Gutachten zu datenschutzrechtlichen Fragen erstellen und Unternehmen in kritischen Rechtsangelegenheiten beraten.
Unsere Gutachten sind insbesondere in folgenden Bereichen hilfreich:
- Rechtliche Bewertung von Datenverarbeitungsprozessen: Wann darf ein Unternehmen bestimmte personenbezogene Daten verarbeiten, und unter welchen Voraussetzungen?
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Muss eine DPIA durchgeführt werden, und wie ist das Ergebnis zu bewerten?
- Bußgeldrisiken und Präventionsstrategien: Wie können Unternehmen Bußgelder vermeiden, und welche rechtlichen Maßnahmen sind erforderlich, um die Vorgaben der DSGVO einzuhalten?
Datenschutzbeauftragte, die keine umfassende rechtliche Beratung anbieten dürfen, können durch eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei sicherstellen, dass die Unternehmen trotzdem rechtlich abgesichert sind. Auf diese Weise ermöglichen wir eine klare Arbeitsteilung: Der Datenschutzbeauftragte übernimmt die technische und organisatorische Umsetzung der Datenschutzvorgaben, während wir als Rechtsanwälte die rechtlichen Fragen klären.
4. Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen: Rechtsanwälte als Partner des Datenschutzbeauftragten
In vielen Fällen reichen Beratung und gutachterliche Unterstützung jedoch nicht aus. Sobald es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, beispielsweise in Form von Bußgeldverfahren durch Aufsichtsbehörden oder Klagen von Betroffenen, müssen die Unternehmen durch spezialisierte Anwälte vertreten werden. Wir bieten hier eine umfassende rechtliche Vertretung, sei es im Rahmen von Verhandlungen mit den Datenschutzbehörden oder in gerichtlichen Verfahren.
Besonders bei Datenschutzverletzungen, die potenziell erhebliche Bußgelder nach sich ziehen können, ist es entscheidend, dass Unternehmen rechtlich kompetent vertreten werden. Unsere Expertise im Datenschutzrecht erlaubt es uns, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um die Interessen unserer Mandanten effektiv zu verteidigen und negative rechtliche Konsequenzen zu minimieren.
5. Integration der Rechtsanwälte in den Datenschutzprozess: Präventive Rechtsberatung
Auch außerhalb von akuten Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, als Unternehmen präventive Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Wir empfehlen eine enge Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten und uns als Anwälten, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, bevor es zu einem Vorfall kommt. So können wir durch regelmäßige Prüfungen und Gutachten sicherstellen, dass das Unternehmen datenschutzrechtlich auf dem neuesten Stand bleibt
6. Arbeitsteilung für maximale Rechtssicherheit
Die klare Abgrenzung der Tätigkeiten zwischen Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwälten ist entscheidend für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des RDG. Datenschutzbeauftragte dürfen sich auf die Beratung zu organisatorischen und technischen Fragen konzentrieren, während die rechtliche Bewertung und Vertretung den Anwälten obliegt.
Durch unsere Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten bieten wir als Kanzlei eine umfassende Lösung für Unternehmen: Während der Datenschutzbeauftragte die internen Prozesse überwacht und organisiert, übernehmen wir die rechtliche Beratung und Vertretung. So entsteht eine umfassende rechtliche Absicherung, die den Unternehmen erlaubt, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne gegen die strengen Vorschriften der DSGVO oder des RDG zu verstoßen.
Diese Arbeitsteilung gewährleistet eine rechtlich fundierte und zugleich praxisorientierte Lösung für Unternehmen, die den Anforderungen des modernen Datenschutzes gerecht werden möchten.