Der Einsatz von KI bringt zahlreiche datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Während die DSGVO in der EU hohe Anforderungen an Transparenz, Rechtsgrundlagen und Erklärbarkeit stellt, regelt der AI Act KI-Systeme risikobasiert. In den USA fehlen einheitliche Vorgaben, was Unternehmen vor zusätzliche Hürden stellt. Eine klare Datenschutzstrategie ist entscheidend, um rechtliche und ethische Anforderungen zu erfüllen.
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Der Datenschutzbeauftragte trägt eine zentrale Verantwortung bei der Überwachung der DSGVO-Compliance. Doch welche Haftungsrisiken bestehen für ihn? Externe Datenschutzbeauftragte haften in der Regel vertraglich, oft beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Interne Datenschutzbeauftragte hingegen unterliegen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung, die eine persönliche Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausschließt. Neben der zivilrechtlichen Haftung könnte eine strafrechtliche Verantwortung bestehen, insbesondere durch die Garantenstellung als Überwachungsbeauftragter. Wir beraten Datenschutzbeauftragte umfassend, um Haftungsrisiken durch fehlerhafte Rechtsberatung zu vermeiden, und vertreten sie in Schadensersatzprozessen.
Erfahren Sie mehr über rechtliche Risiken und Maßnahmen zur Haftungsminimierung für Datenschutzbeauftragte auf unserer Webseite!
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) setzt klare Grenzen für die Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten. Während Datenschutzbeauftragte Unternehmen in datenschutzrechtlichen Fragen beraten dürfen, sind sie rechtlich dazu verpflichtet, die Grenzen zur Rechtsberatung einzuhalten, sofern sie nicht selbst als Anwälte zugelassen sind. Das RDG ermöglicht somit eine klare Trennung zwischen technischer Beratung und rechtlicher Betreuung. Wir zeigen, welche Tätigkeiten Datenschutzbeauftragte ausüben dürfen und wann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Erfahren Sie mehr darüber, wie sich Datenschutzbeauftragte rechtssicher im Rahmen des RDG bewegen.
Karneval und Datenschutz: Selfies im Social Media-Trubel
Am 11.11. startet die Karnevalssaison und damit die Hochsaison für Selfies und Schnappschüsse. Doch Vorsicht: Die „Haushaltsausnahme“ greift bei Social Media grds. nicht, auch im Karneval gilt die DSGVO! Sobald Bilder online gehen, brauchen Fotografen die Einwilligung erkennbarer Personen. Für datenschutzkonforme Karnevalsbilder heißt das: lieber aus der Distanz fotografieren oder Gesichter unkenntlich machen. So bleibt der Spaß im Vordergrund – ohne Datenschutzverstoß.
Erhalten Sie Einblicke in das Datenschutzrecht der katholischen und evangelischen Kirche. Welche rechtlichen Grundlagen bestehen, und welche spezifischen Anforderungen müssen kirchliche Einrichtungen erfüllen, um den Datenschutz innerhalb der Kirche rechtssicher zu gestalten?