Schlagwortarchiv für: datenschutzbeauftragter

Der Ein­satz von KI bringt zahl­rei­che daten­schutz­recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Wäh­rend die DSGVO in der EU hohe Anfor­de­run­gen an Trans­pa­renz, Rechts­grund­la­gen und Erklär­bar­keit stellt, regelt der AI Act KI-Sys­te­me risi­ko­ba­siert. In den USA feh­len ein­heit­li­che Vor­ga­ben, was Unter­neh­men vor zusätz­li­che Hür­den stellt. Eine kla­re Daten­schutz­stra­te­gie ist ent­schei­dend, um recht­li­che und ethi­sche Anfor­de­run­gen zu erfüllen.

Der Daten­schutz­be­auf­trag­te trägt eine zen­tra­le Ver­ant­wor­tung bei der Über­wa­chung der DSGVO-Com­pli­ance. Doch wel­che Haf­tungs­ri­si­ken bestehen für ihn? Exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te haf­ten in der Regel ver­trag­lich, oft beschränkt auf gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz. Inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te hin­ge­gen unter­lie­gen der beschränk­ten Arbeit­neh­mer­haf­tung, die eine per­sön­li­che Haf­tung bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit aus­schließt. Neben der zivil­recht­li­chen Haf­tung könn­te eine straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung bestehen, ins­be­son­de­re durch die Garan­ten­stel­lung als Über­wa­chungs­be­auf­trag­ter. Wir bera­ten Daten­schutz­be­auf­trag­te umfas­send, um Haf­tungs­ri­si­ken durch feh­ler­haf­te Rechts­be­ra­tung zu ver­mei­den, und ver­tre­ten sie in Schadensersatzprozessen.

Erfah­ren Sie mehr über recht­li­che Risi­ken und Maß­nah­men zur Haf­tungs­mi­ni­mie­rung für Daten­schutz­be­auf­trag­te auf unse­rer Webseite!

Das Rechts­dienst­leis­tungs­ge­setz (RDG) setzt kla­re Gren­zen für die Tätig­keit von Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Wäh­rend Daten­schutz­be­auf­trag­te Unter­neh­men in daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen bera­ten dür­fen, sind sie recht­lich dazu ver­pflich­tet, die Gren­zen zur Rechts­be­ra­tung ein­zu­hal­ten, sofern sie nicht selbst als Anwäl­te zuge­las­sen sind. Das RDG ermög­licht somit eine kla­re Tren­nung zwi­schen tech­ni­scher Bera­tung und recht­li­cher Betreu­ung. Wir zei­gen, wel­che Tätig­kei­ten Daten­schutz­be­auf­trag­te aus­üben dür­fen und wann die Hin­zu­zie­hung eines Rechts­an­walts erfor­der­lich ist. Erfah­ren Sie mehr dar­über, wie sich Daten­schutz­be­auf­trag­te rechts­si­cher im Rah­men des RDG bewegen.

Kar­ne­val und Daten­schutz: Sel­fies im Social Media-Trubel

Am 11.11. star­tet die Kar­ne­vals­sai­son und damit die Hoch­sai­son für Sel­fies und Schnapp­schüs­se. Doch Vor­sicht: Die „Haus­halts­aus­nah­me“ greift bei Social Media grds. nicht, auch im Kar­ne­val gilt die DSGVO! Sobald Bil­der online gehen, brau­chen Foto­gra­fen die Ein­wil­li­gung erkenn­ba­rer Per­so­nen. Für daten­schutz­kon­for­me Kar­ne­vals­bil­der heißt das: lie­ber aus der Distanz foto­gra­fie­ren oder Gesich­ter unkennt­lich machen. So bleibt der Spaß im Vor­der­grund – ohne Datenschutzverstoß.

Erhal­ten Sie Ein­bli­cke in das Daten­schutz­recht der katho­li­schen und evan­ge­li­schen Kir­che. Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen bestehen, und wel­che spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen müs­sen kirch­li­che Ein­rich­tun­gen erfül­len, um den Daten­schutz inner­halb der Kir­che rechts­si­cher zu gestalten?