Einträge von Michael F. Ochsenfeld

Ankün­di­gung: 23. Ergän­zungs­lie­fe­rung “Daten­schutz für Betriebsräte”

“Daten­schutz für Betriebs­rä­te” bie­tet seit 2019 umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu allen rele­van­ten Daten­schutz­the­men. In der 23. Ergän­zungs­lie­fe­rung: NIS2, Ver­bands­haf­tung, Aus­kunfts­rech­te und Dru­cker­si­cher­heit. Mit pra­xis­na­hen Anlei­tun­gen, Check­lis­ten und Mus­ter­vor­la­gen spe­zi­ell für die Betriebsratsarbeit.

NIS2: Schüt­ze Dein Unter­neh­men vor Cyber-Bedrohungen

Schüt­ze Dein Unter­neh­men vor Cyber-Bedro­hun­gen: NIS2-Com­pli­ance leicht gemacht

Erfah­re, wie Du Dein Unter­neh­men opti­mal auf die NIS2-Richt­li­nie vor­be­rei­test und wel­che Pflich­ten durch das NIS2-Umset­zungs­ge­setz auf Dich zukom­men. Wir hel­fen Dir, alle Anfor­de­run­gen zu erfül­len, um Cyber­si­cher­heits­lü­cken zu schlie­ßen und Sank­tio­nen zu ver­mei­den. Nut­ze unse­re Bera­tung für eine zukunfts­si­che­re Stra­te­gie und ver­bes­se­re die Resi­li­enz Dei­nes Unter­neh­mens gegen­über Cyber­an­grif­fen. Jetzt infor­mie­ren und NIS2-Com­pli­ance sicherstellen!

Die ers­ten 100 Tage: Daten­schutz im Betriebsrat

Der Betriebs­rat steht vor der Her­aus­for­de­rung, den Schutz der Beschäf­tig­ten­da­ten effek­tiv zu gestal­ten. Eine kla­re Stra­te­gie und gründ­li­che Pla­nung sind uner­läss­lich, um den daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gerecht zu wer­den und sicher­zu­stel­len, dass Daten­schutz­vor­ga­ben im Unter­neh­men und im Betriebs­rats­bü­ro ein­ge­hal­ten werden.

Ein struk­tu­rier­tes Vor­ge­hen hilft dem Betriebs­rat, daten­schutz­re­le­van­te Auf­ga­ben gezielt und schritt­wei­se anzu­ge­hen. Dies stärkt nicht nur den Schutz sen­si­bler Daten, son­dern auch die Rechts­kon­for­mi­tät und das Ver­trau­en der Belegschaft.

AI Act — Künst­li­che Intel­li­genz — Har­mo­ni­sier­te EU-Vorschriften

Der AI Act ist die ers­te umfas­sen­de EU-Ver­ord­nung zur Regu­lie­rung von Künst­li­cher Intel­li­genz. Ziel ist es, Risi­ken für Gesund­heit, Sicher­heit und Grund­rech­te zu mini­mie­ren und gleich­zei­tig Inno­va­tio­nen zu för­dern. Die Ver­ord­nung klas­si­fi­ziert KI-Sys­te­me nach Risi­ko­grup­pen und stellt stren­ge Auf­la­gen für Hoch­ri­si­ko-Anwen­dun­gen auf. Unter­neh­men müs­sen Trans­pa­renz, Sicher­heit und ethi­sche Stan­dards gewähr­leis­ten, um den neu­en Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den. Der AI Act soll Ver­trau­en in KI-Tech­no­lo­gien stär­ken und bie­tet Chan­cen für Unter­neh­men, sich durch siche­re und ver­ant­wor­tungs­vol­le KI-Lösun­gen im Markt zu pro­fi­lie­ren. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf den offi­zi­el­len Sei­ten der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on und der Verbraucherzentrale.

Aus­kunfts­an­spruch DSGVO

Aus­kunfts­an­spruch nach Art. 15 DSGVO – Eine Her­aus­for­de­rung für Unter­neh­men und Datenschutzbeauftragte
Der Aus­kunfts­an­spruch nach Art. 15 DSGVO ist eines der zen­tra­len Rech­te der betrof­fe­nen Per­so­nen gemäß der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO). Vie­le Unter­neh­men ste­hen vor der Fra­ge, wie sie die­sen Anspruch kor­rekt und effi­zi­ent erfül­len kön­nen, ohne sich recht­li­chen Risi­ken auszusetzen.

Der zugrun­de lie­gen­de Sachverhalt:
Im Fall vor dem Land­ge­richt Pots­dam (Az. 2 O 107/23) ver­lang­te die Klä­ge­rin eine umfas­sen­de Aus­kunft über ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Das Unter­neh­men nutz­te dafür ein anwalt­lich geprüf­tes Mus­ter, das spe­zi­ell für sol­che Aus­kunfts­er­su­chen ent­wi­ckelt wur­de und in unse­rem Shop auf daten​schutz​di​rekt​.och​sen​feld​.com erhält­lich ist. Trotz der erteil­ten Aus­kunft war die Klä­ge­rin der Mei­nung, dass die­se unvoll­stän­dig sei, und for­der­te eine Nach­bes­se­rung, die vom Unter­neh­men ver­wei­gert wur­de. Die Klä­ge­rin reich­te dar­auf­hin Kla­ge ein, die zur Ent­schei­dung des Gerichts führte.

Opti­mie­rung der Pro­zes­se zur Erfül­lung des Auskunftsanspruchs:
Um den Aus­kunfts­an­spruch effi­zi­ent zu erfül­len, soll­ten Unter­neh­men früh­zei­tig orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Maß­nah­men ergrei­fen. Dies umfasst die Imple­men­tie­rung von Daten­ma­nage­ment­sys­te­men und die kla­re Defi­ni­ti­on von Zustän­dig­kei­ten inner­halb des Unternehmens.