Schütze Dein Unternehmen vor Cyber-Bedrohungen: Die Ultimative Anleitung zur NIS2-Compliance
Das Thema NIS2 ist derzeit in aller Munde. Doch was genau ist die NIS2-Richtlinie? Wie unterscheidet sie sich von der bisherigen NIS-Richtlinie, und welche Auswirkungen hat sie auf Unternehmen in Deutschland? Mit der NIS2-Richtlinie, offiziell als Richtlinie (EU) 2022/2555 bezeichnet, will die Europäische Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau schaffen. Die NIS2-Richtlinie ersetzt die vorherige NIS-Richtlinie (EU) 2016/1148, die den Grundstein für die EU-weiten Cybersicherheitsmaßnahmen legte. Diese neue Richtlinie wird die Anzahl der betroffenen Unternehmen stark erweitern und für viele neue Pflichten sorgen.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security) ist eine europäische Richtlinie zur Steigerung des Cybersicherheitsniveaus in der EU. Sie wurde Ende 2022 verabschiedet und zielt darauf ab, die bisherigen Cybersicherheitsanforderungen in der EU zu vereinheitlichen und zu stärken. Die NIS2-Richtlinie baut auf der ersten NIS-Richtlinie auf, die 2016 in Kraft trat, und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich. Das Ziel ist es, durch einheitliche Maßnahmen und Standards den digitalen Binnenmarkt zu schützen und die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen.
Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird erwartet, dass die Umsetzung im März 2025 erfolgt. Der Regierungsentwurf ist am 24.07.2024 verabschiedet worden, sodass nun der parlamentarische Teil des Gesetzgebungsverfahrens folgt.
Was ist das NIS2UmsuCG (NIS2-Umsetzungsgesetz)?
Da es sich bei der NIS2 um eine EU-Richtlinie handelt, muss diese von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG). Ähnlich wie die Vorgänger-Gesetze zur Umsetzung der ersten NIS-Richtlinie (IT-Sicherheitsgesetz 1.0 und 2.0), handelt es sich auch hier um ein Artikelgesetz, das primär das BSI-Gesetz (BSIG) ändern wird. Das Gesetz wird in Deutschland voraussichtlich bis zum 01. Oktober 2024 in Kraft treten und zahlreiche neue Pflichten für Unternehmen mit sich bringen.
Wer ist von der NIS2-Richtlinie betroffen?
Die NIS2-Richtlinie weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich aus. Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie vor allem sogenannte KRITIS-Betreiber betraf, also Unternehmen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen eingestuft wurden, erfasst die NIS2-Richtlinie nun eine breitere Basis. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro können unter die NIS2-Regulierung fallen. Diese Unternehmen werden in zwei Kategorien unterteilt: Essential Entities (wesentliche Einrichtungen) und Important Entities (wichtige Einrichtungen). Diese Klassifizierung spielt eine Rolle bei der Bestimmung der spezifischen Anforderungen und Pflichten, die auf das Unternehmen zukommen.
Welche NIS2-Anforderungen kommen auf die Unternehmen zu?
Mit der NIS2-Richtlinie werden verschiedene neue Anforderungen und Pflichten für Unternehmen eingeführt, die sich sowohl auf organisatorische als auch auf technische Maßnahmen erstrecken:
- Registrierungspflichten: Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren und Informationen wie öffentliche IP-Adressbereiche übermitteln.
- Nachweispflichten: Einige Unternehmen müssen Zertifikate oder Audits als Nachweis ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen vorlegen.
- Meldepflichten und Informationsaustausch: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an das BSI gemeldet werden. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, an einem Informationsaustausch teilzunehmen, um Erkenntnisse über Bedrohungen und Schwachstellen zu teilen.
- Cybersicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen ein IT-Risikomanagement einrichten, aus dem wirksame Cybersicherheitsmaßnahmen abgeleitet werden. Diese umfassen Konzepte zur Risikoanalyse, Notfallmanagement, Sicherheit der Lieferkette, Schwachstellenmanagement und regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen.
Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht erfolgt durch das NIS2UmsuCG, das in Kraft tritt, um die Cybersicherheitsstandards in Deutschland zu harmonisieren und zu stärken. Die Betroffenen Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen, um Sanktionen zu vermeiden. Die Frist für die vollständige Umsetzung der NIS2-Anforderungen ist der 17. Oktober 2024. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre internen Prozesse und Systeme anzupassen.
Die Rolle des Security Operations Centers (SOC)
Ein Security Operations Center (SOC) spielt eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Das SOC überwacht kontinuierlich die Netzwerke und Systeme eines Unternehmens, erkennt Anomalien und verdächtige Aktivitäten und reagiert schnell auf Sicherheitsvorfälle. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei, sondern verbessert auch die gesamte Cybersicherheit und Resilienz des Unternehmens.
Die Zukunft der Cybersicherheit in Deutschland
Die NIS2-Richtlinie und das NIS2UmsuCG stellen einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in Deutschland dar. Unternehmen müssen sich proaktiv auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um Compliance zu gewährleisten und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken. Die Zeit zum Handeln ist jetzt – nutzen Sie die verbleibenden Monate, um Ihr Unternehmen auf die neuen Pflichten vorzubereiten und sicherzustellen, dass Sie den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht werden.
Wenn Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie benötigt, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.