“Datenschutz für Betriebsräte” bietet seit 2019 umfassende Informationen zu allen relevanten Datenschutzthemen. In der 23. Ergänzungslieferung: NIS2, Verbandshaftung, Auskunftsrechte und Druckersicherheit. Mit praxisnahen Anleitungen, Checklisten und Mustervorlagen speziell für die Betriebsratsarbeit.
Schütze Dein Unternehmen vor Cyber-Bedrohungen: NIS2-Compliance leicht gemacht
Erfahre, wie Du Dein Unternehmen optimal auf die NIS2-Richtlinie vorbereitest und welche Pflichten durch das NIS2-Umsetzungsgesetz auf Dich zukommen. Wir helfen Dir, alle Anforderungen zu erfüllen, um Cybersicherheitslücken zu schließen und Sanktionen zu vermeiden. Nutze unsere Beratung für eine zukunftssichere Strategie und verbessere die Resilienz Deines Unternehmens gegenüber Cyberangriffen. Jetzt informieren und NIS2-Compliance sicherstellen!
Der Betriebsrat steht vor der Herausforderung, den Schutz der Beschäftigtendaten effektiv zu gestalten. Eine klare Strategie und gründliche Planung sind unerlässlich, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gerecht zu werden und sicherzustellen, dass Datenschutzvorgaben im Unternehmen und im Betriebsratsbüro eingehalten werden.
Ein strukturiertes Vorgehen hilft dem Betriebsrat, datenschutzrelevante Aufgaben gezielt und schrittweise anzugehen. Dies stärkt nicht nur den Schutz sensibler Daten, sondern auch die Rechtskonformität und das Vertrauen der Belegschaft.
Der AI Act ist die erste umfassende EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu minimieren und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Die Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach Risikogruppen und stellt strenge Auflagen für Hochrisiko-Anwendungen auf. Unternehmen müssen Transparenz, Sicherheit und ethische Standards gewährleisten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Der AI Act soll Vertrauen in KI-Technologien stärken und bietet Chancen für Unternehmen, sich durch sichere und verantwortungsvolle KI-Lösungen im Markt zu profilieren. Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission und der Verbraucherzentrale.
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Eine Herausforderung für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist eines der zentralen Rechte der betroffenen Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie diesen Anspruch korrekt und effizient erfüllen können, ohne sich rechtlichen Risiken auszusetzen.
Der zugrunde liegende Sachverhalt:
Im Fall vor dem Landgericht Potsdam (Az. 2 O 107/23) verlangte die Klägerin eine umfassende Auskunft über ihre personenbezogenen Daten. Das Unternehmen nutzte dafür ein anwaltlich geprüftes Muster, das speziell für solche Auskunftsersuchen entwickelt wurde und in unserem Shop auf datenschutzdirekt.ochsenfeld.com erhältlich ist. Trotz der erteilten Auskunft war die Klägerin der Meinung, dass diese unvollständig sei, und forderte eine Nachbesserung, die vom Unternehmen verweigert wurde. Die Klägerin reichte daraufhin Klage ein, die zur Entscheidung des Gerichts führte.
Optimierung der Prozesse zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs:
Um den Auskunftsanspruch effizient zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen. Dies umfasst die Implementierung von Datenmanagementsystemen und die klare Definition von Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens.