Wer personenbezogene Daten an externe Dienstleister weitergibt, muss die Vorgaben zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO einhalten. Dieser Beitrag erklärt, wann ein AV-Vertrag nötig ist, welche Inhalte geregelt sein müssen und worauf Sie bei Subunternehmern und Sicherheitsmaßnahmen besonders achten sollten – inklusive Checkliste und FAQ.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft ist und darauf abzielt, Hasskriminalität und strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken effektiv zu bekämpfen. Es verpflichtet große Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube dazu, rechtswidrige Inhalte schnell zu entfernen und regelmäßige Transparenzberichte über ihre Maßnahmen zu veröffentlichen. Trotz seiner Ziele steht das NetzDG in der Kritik, da es Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung aufwirft. Das Gesetz wurde mehrfach novelliert, um die Rechte der Nutzer zu stärken und die Transparenz zu erhöhen.