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Datenschutz Unterstützung Im Datenschutzrecht

Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Datenschutz

Ihr siche­rer Hafen in der Welt des Datenschutzes

Wenn es um pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Daten­schutz geht, sind wir Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner. Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Bereich Daten­schutz, Daten­schutz­be­ra­tung zeich­nen sich durch fol­gen­de Kern­merk­ma­le aus:

  • Spe­zia­li­sier­tes Wis­sen im Datenschutzrecht

    Wir sind nicht nur im Daten­schutz­recht spe­zia­li­siert. Als Juris­ten ver­fü­gen wir auch über exzel­len­te Kennt­nis­se in angren­zen­den Rechts­ge­bie­ten (Zivil­recht, Straf­recht, Haf­tungs­recht pp.).

  • Ver­trau­lich­keit und Diskretion

    Die Sicher­heit Ihrer Daten und Infor­ma­tio­nen hat für uns höchs­ter Prio­ri­tät. Wir legen größ­ten Wert auf Dis­kre­ti­on und Ver­trau­lich­keit, um Ihre Geschäfts- bzw. Man­dats­be­zie­hung zu schützen.

  • Umfas­sen­de Bera­tung und Schulungen

    Wir sind auch dar­auf aus­ge­rich­tet, Ihre Man­dan­ten im Umgang mit daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen zu schu­len und die Com­pli­ance zu fördern.

  • Kos­ten­ef­fi­zi­enz

    Wir set­zen auf ein fai­res und trans­pa­ren­tes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis, damit Sie kei­ne uner­war­te­ten Kos­ten überraschen.

  • Recht­li­che Absicherung

    Unse­re Unter­stüt­zung im Daten­schutz umfasst auch die recht­li­che Absi­che­rung Ihrer Bera­tung. Auf Wunsch blei­ben wir im Hin­ter­grund und fer­ti­gen alle Schrift­sät­ze so für Sie an, dass Sie die­se über­neh­men können.

  • Indi­vi­du­el­le Datenschutzlösungen

    Wir ver­ste­hen, dass jeder Man­dant ein­zig­ar­tig ist. Unse­re Unter­stüt­zung im Daten­schutz ist so indi­vi­du­ell wie Ihre Mandanten.

  • Ser­vice für Datenschutzbeauftragte

    Ent­wurf (Teil-) Schrift­sät­ze, Ver­trä­ge, Muster
    Gut­ach­ten zu daten­schutz­recht­li­chen Fragen
    Unter­stüt­zung bei Besprechungen
    Spar­ring Partner
    usw.

  • Ser­vices für Anwälte

    Prü­fung und Ent­wurf Schrift­sät­ze, Verträge
    Gut­ach­ten zu daten­schutz­recht­li­chen Fragen,
    Man­dats­be­glei­tung als (Zweit-) Anwalt
    Spar­ring Partner
    usw.

  • Rufen Sie doch mal an…

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Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung im Daten­schutz­recht – Ihr siche­rer Hafen in der Welt des Datenschutzes

In einer Zeit, in der Daten­schutz mehr als je zuvor im Mit­tel­punkt steht und in der Bera­tung der Man­dan­ten eine wich­ti­ge Rol­le spielt, ist es ent­schei­dend, dass sich Rechts­an­wäl­te und Daten­schutz­be­auf­trag­te auf eine fun­dier­te recht­li­che Bera­tung ver­las­sen können.

Das Daten­schutz­recht ist in Tei­len so umfang­reich und auch anspruchs­voll, dass eine Tätig­keit in die­sem The­men­kreis kaum ohne Spe­zia­li­sie­rung mög­lich ist.

Die Kanz­lei OCHSENFELD+COLL steht Ihnen als ver­läss­li­cher Part­ner im Bereich Daten­schutz­recht zur Sei­te. Wir bie­ten Ihnen umfas­sen­de Unter­stüt­zung und Bera­tung, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre eige­nen Bera­tun­gen den aktu­el­len gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen entsprechen.

Wir sind uns sicher, dass wir mit unse­rem Wis­sen und unse­rer Erfah­rung für Sie eine Berei­che­rung und eine Opti­mie­rung Ihrer eige­nen Bera­tungs­tä­tig­keit darstellt.

Unser Ange­bot für Sie:

  • -Indi­vi­du­el­le Bera­tung: Jedes Unter­neh­men, jedes Man­dat ist ein­zig­ar­tig, und so auch die Daten­schutz­an­for­de­run­gen. Wir bie­ten maß­ge­schnei­der­te Bera­tung, die spe­zi­ell auf Ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten ist.
  • Exper­ti­se für Rechts­an­wäl­te und Daten­schutz­be­auf­trag­te: Unse­re Spe­zia­lis­ten unter­stüt­zen Sie mit tief­grei­fen­dem Fach­wis­sen im Daten­schutz­recht und den angren­zen­den Rechts­ge­bie­ten (Straf­recht, Zivil­recht, Wett­be­werbs­recht usw.). Ob es um die Inter­pre­ta­ti­on neu­er Geset­ze oder die Imple­men­tie­rung von Daten­schutz­maß­nah­men geht, wir ste­hen Ihnen mit unse­rem Wis­sen zur Seite.
  • Prä­ven­ti­ve Maß­nah­men und Com­pli­ance: Ver­mei­den Sie Repu­ta­ti­ons­ver­lust durch prä­ven­ti­ve Maß­nah­men. Wir hel­fen Ihnen, dass Ihre Bera­tungs­tä­tig­keit auch den höchs­ten Anfor­de­run­gen genügt und ver­mei­den für Sie eine Belas­tung Ihres Beratungsmandates.
  • Schu­lun­gen und Work­shops: Wis­sen ist Macht. Wir bie­ten Schu­lun­gen und Work­shops an, um Sie und Ihr Team über die neu­es­ten Ent­wick­lun­gen im Daten­schutz­recht auf­zu­klä­ren und prak­ti­sche Lösun­gen für den Daten­schutz zu erar­bei­ten. Auch hier sind White Label Ange­bo­te mög­lich: D. h. wir tre­ten nicht in Erschei­nung, son­dern erstel­len für Sie maß­ge­schnei­der­te Inhal­te, die Sie für eige­ne Zwe­cke verwenden.

War­um die Kanz­lei OCHSENFELD+COLL?

Mit einer tief­grei­fen­den Spe­zia­li­sie­rung im Daten­schutz­recht und einem Team aus erfah­re­nen Rechts­an­wäl­ten und Daten­schutz­be­auf­trag­ten bie­tet die Kanz­lei OCHSENFELD+COLL eine Bera­tung, die nicht nur recht­lich fun­diert, son­dern auch pra­xis­nah und zukunfts­ori­en­tiert ist. Unse­re Exper­ti­se umfasst ver­schie­de­ne Bran­chen, ein­schließ­lich Gesund­heits­we­sen, Han­del und Online-Shops, was uns ermög­licht, bran­chen­spe­zi­fi­sche Lösun­gen zu bieten.

Neh­men Sie die Zukunft des Daten­schut­zes in Ihre Hand.

Wir wis­sen, dass Daten­schutz für vie­le Bera­ter und Bera­te­rin­nen eine kon­ti­nu­ier­li­che Her­aus­for­de­rung dar­stellt. Las­sen Sie uns die­se Her­aus­for­de­rung gemein­sam ange­hen. Kon­tak­tie­ren Sie uns für eine indi­vi­du­el­le Bera­tung und erfah­ren Sie, wie wir Sie in allen Fra­gen des Daten­schutz­rechts unter­stüt­zen können.

18 Bei­spie­le für unse­re Unter­stüt­zung im Datenschutzrecht

  • Gut­ach­ten und Schrift­satz­ent­wurf (1. und 2. Instanz) zum Scha­dens­er­satz bei fal­scher oder unvoll­stän­di­ger Auskunft
  • Gut­ach­ten zu den Erfolgs­aus­sich­ten eines Beru­fungs­ver­fah­rens für eine Behörde
  • Man­dats­füh­rung in einem berufs­recht­li­chen Ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen daten­schutz­recht­li­che und berufs­recht­li­che Regeln
  • Gut­ach­ten zur Daten­schutz­kon­for­mi­tät eines Tools und Ent­wurf einer Infor­ma­ti­on nach Art. 12 ff. DSGVO
  • Gut­ach­ten zur Daten­schutz­kon­for­mi­tät einer Leis­­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le (Gut­ach­ten für Konzernbetriebsrat)
  • Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zun­gen zu Tools und Appli­ka­tio­nen (Doc­to­lib, Hin­weis­ge­ber­sys­te­me pp.)
  • Gut­ach­ten und Schrift­satz­ent­wurf zur Haf­tung des Daten­schutz­be­auf­trag­ten bei Untä­tig­keit und Datenschutzverstoß
  • Schrift­satz­ent­wurf für eine frist­lo­se Kün­di­gung wegen Daten­schutz­ver­stoß (Ent­wen­dung sen­si­bler Kundendaten)
  • Schrift­satz­ent­wurf in einem Ver­wal­tungs­ver­fah­ren bei einer Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de wegen angeb­lich unvoll­stän­di­ger Aus­kunft nach Art. 15 DSGVO
  • Ver­trags­ent­wurf — Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag Schweiz
  • Ver­trags­ent­wür­fe für den Anbie­ter von Hin­weis­ge­ber­sys­te­men
  • Unter­stüt­zung bei Gerichts­ver­fah­ren wegen Unter­las­sung einer pri­va­ten Videoüberwachung
  • Tex­terstel­lung für einen Gene­ra­tor zu Erstel­lung von Daten­schutz­er­klä­rungen für Webseiten
  • Ent­wurf Scha­dens­er­satz­kla­ge wegen unbe­rech­tig­ter Wei­ter­ga­be von Finan­zie­rungs­da­ten an Dritte
  • Gut­ach­ten zur Recht­mä­ßig­keit der Beweis­füh­rung mit ent­wen­de­ten Daten­trä­gern (Beru­fungs­ver­fah­ren)
  • Gut­ach­ten zur daten­schutz­kon­for­men kon­zern­wei­ten Nut­zung einer bestehen­den Daten­bank mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten
  • Gut­ach­ten zur Daten­schutz­kon­for­mi­tät einer Geschäfts­idee (Finan­ce, Health­ca­re pp.)
  • Ver­hand­lung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zu daten­schutz­recht­li­chen The­men (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — Leis­­tungs- und Verhaltenskontrolle) 
    • Office 365
    • SAP
    • Teams
    • Zeit­er­fas­sung
    • GPS Track­ing
    • usw.