Hinweisgeberschutzgesetz ab 02.07.2023
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Umfassender Schutz für Hinweisgeber
Das “Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) tritt am 02.07.2023 in Kraft. Es stellt einen wichtige Baustein im deutschen Recht zum Schutz von Hinweisgebern dar.
Hinweisgeber sind Personen, die Missstände oder rechtswidrige Handlungen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen aufdecken. Das HinSchG bietet ihnen Rechtssicherheit bei der Offenlegung solcher Informationen.
Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Aspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Um was geht es konrekt?
Das am 02.072023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz hat zum Ziel, Hinweisgeber vor beruflichen Nachteilen zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen Gesetze und ethische Standards zu melden. Es schafft einen klaren Rahmen für den Umgang mit Hinweisen sowohl in privaten Unternehmen als auch im öffentlichen Sektor.
Ein zentraler Punkt des HinSchG ist die Gewährleistung von Anonymität und Vertraulichkeit für Hinweisgeber. Wer einen Missstand melden möchte, kann dies ohne Angst vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen tun. Das Gesetz verbietet Arbeitgebern, Whistleblower zu benachteiligen oder zu sanktionieren. Wird ein Whistleblower dennoch belästigt
, kann er rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Das HinSchG regelt auch den Umgang mit den gemeldeten Hinweisen. Unternehmen sind verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, das den Datenschutz gewährleistet. Die Identität des Hinweisgebers muss vertraulich behandelt werden, es sei denn, der Hinweisgeber stimmt der Offenlegung seiner Identität ausdrücklich zu. Dieser Schutz der Anonymität fördert das Vertrauen der Hinweisgeber und ermutigt sie, wichtige Informationen weiterzugeben.
Das HinSchG gilt für eine Vielzahl von Verstößen, darunter Korruption, Geldwäsche, Umweltverschmutzung und Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Es stärkt die Integrität von Unternehmen und Organisationen, indem es die Offenlegung von Fehlverhalten fördert und dazu beiträgt, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.
Mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes schließt Deutschland zu anderen europäischen Ländern auf, die ähnliche Gesetze eingeführt haben. Es trägt zu einer transparenten und integren Unternehmenskultur bei und stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Wirtschaft und Verwaltung.
Insgesamt bietet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen wichtigen rechtlichen Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern in Deutschland. Es schafft Sicherheit, Anonymität und Anreize für diejenigen, die Missstände melden wollen. Das Gesetz trägt zur Integrität von Unternehmen und zur Wahrung ethischer Standards bei und stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit.
Was ist wichtig?
- Bis zum 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden verpflichtet, sichere Hinweisgebersysteme einzuführen.
- Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023. Diese Vorschriften gelten auch für Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie für Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
- Das Verfahren zur Meldungsabgabe muss den Hinweisgebern verschiedene Möglichkeiten bieten: mündlich, schriftlich und auf Wunsch auch persönlich.
- Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung muss die interne Meldestelle den Hinweisgeber darüber informieren, dass die Meldung eingegangen ist.
- Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt in geschützten Anwendungsbereichen, darunter EU-Recht und nationales Recht, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt.
- Die Meldestelle hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Meldung die Pflicht, die hinweisgebende Person über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Dies kann beispielsweise die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde umfassen.
- Unternehmen müssen die Identität der Hinweisgeber schützen und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Zusätzlich müssen sie Informationen über die zuständigen Aufsichtsbehörden bereithalten.