Kennzeichenerfassung im Parkhaus
Die Erfassung von Kfz-Kennzeichen in Parkhäusern stellt eine datenschutzrechtliche Herausforderung dar, da Kennzeichen als personenbezogene Daten gelten. Nach der DSGVO dürfen nur die notwendigen Informationen erfasst werden – in diesem Fall ausschließlich das Kennzeichen des Fahrzeugs, jedoch nicht die Fahrerinnen oder Insassinnen. Betreiberinnen sind verpflichtet, die Nutzerinnen vor der Erfassung transparent über die Datenverarbeitung zu informieren und sicherzustellen, dass die Daten nach Abschluss des Parkvorgangs umgehend gelöscht werden. Eine detaillierte Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der Betreiberinnen und den Rechten der Nutzerinnen ist erforderlich, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten.