Einträge von Michael F. Ochsenfeld

Kenn­zei­chen­er­fas­sung im Parkhaus

Die Erfas­sung von Kfz-Kenn­zei­chen in Park­häu­sern stellt eine daten­schutz­recht­li­che Her­aus­for­de­rung dar, da Kenn­zei­chen als per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gel­ten. Nach der DSGVO dür­fen nur die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen erfasst wer­den – in die­sem Fall aus­schließ­lich das Kenn­zei­chen des Fahr­zeugs, jedoch nicht die Fah­re­rin­nen oder Insas­sin­nen. Betrei­be­rin­nen sind ver­pflich­tet, die Nut­ze­rin­nen vor der Erfas­sung trans­pa­rent über die Daten­ver­ar­bei­tung zu infor­mie­ren und sicher­zu­stel­len, dass die Daten nach Abschluss des Park­vor­gangs umge­hend gelöscht wer­den. Eine detail­lier­te Abwä­gung zwi­schen den berech­tig­ten Inter­es­sen der Betrei­be­rin­nen und den Rech­ten der Nut­ze­rin­nen ist erfor­der­lich, um die Recht­mä­ßig­keit der Daten­ver­ar­bei­tung zu gewährleisten.

Sil­ves­ter 2024

Das Jahr 2024 brach­te bedeu­ten­de Ent­wick­lun­gen im Daten­schutz, ins­be­son­de­re im Bereich der Künst­li­chen Intel­li­genz, inter­na­tio­na­ler Daten­trans­fers und der ver­schärf­ten Sank­tio­nen bei Daten­schutz­ver­stö­ßen. Unter­neh­men muss­ten sich an neue Rege­lun­gen wie das „Trans­at­lan­tic Data Pri­va­cy Frame­work“ anpas­sen. Der Blog bedankt sich bei den Lesern für ihre Unter­stüt­zung und gibt einen Aus­blick auf 2025, das The­men wie Data Gover­nan­ce und Block­chain im Daten­schutz in den Fokus rücken wird. Blei­ben Sie auch im neu­en Jahr mit uns am Puls der Datenschutzentwicklungen!

Daten­schutz und Weih­nach­ten 2024

Das Jahr 2024 brach­te im Daten­schutz wich­ti­ge Ent­wick­lun­gen, von neu­en Vor­ga­ben für den Ein­satz von KI bis hin zu ver­schärf­ten Buß­gel­dern bei Daten­schutz­ver­stö­ßen. Unser Blog beleuch­tet die wich­tigs­ten Trends und Ereig­nis­se des Jah­res, die für Unter­neh­men und Daten­schutz­be­auf­trag­te rele­vant waren. Im Fokus ste­hen ins­be­son­de­re inter­na­tio­na­le Daten­trans­fers und die Her­aus­for­de­run­gen bei der Umset­zung der DSGVO. Erfah­ren Sie mehr in unse­rem Rück­blick und freu­en Sie sich auf den letz­ten Arti­kel des Jah­res am 31.12.2024, der das Jahr abschließt und einen Aus­blick auf 2025 bietet.

Rol­le des Daten­schutz­be­auf­trag­ten: Pflich­ten, Rech­te und häu­fi­ge Herausforderungen

Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter (DSB) spielt eine zen­tra­le Rol­le bei der Ein­hal­tung der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) in Unter­neh­men. Er über­wacht die Daten­schutz­pro­zes­se, schult Mit­ar­bei­ter und berät die Geschäfts­füh­rung zu daten­schutz­re­le­van­ten The­men. Zudem ist der DSB für die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Daten­schutz­be­hör­den zustän­dig. Unter­neh­men haben die Wahl zwi­schen einem inter­nen oder exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten, wobei bei­de Vari­an­ten Vor- und Nach­tei­le bie­ten. Ver­stö­ße gegen die DSGVO kön­nen zu erheb­li­chen Buß­gel­dern füh­ren, wes­halb der DSB sicher­stel­len muss, dass alle daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt werden.

Daten­schutz im Bewerbungsgespräch

Bewer­bungs­ge­sprä­che stel­len Arbeit­ge­ber vor die Her­aus­for­de­rung, rele­van­te Infor­ma­tio­nen über poten­zi­el­le Mit­ar­bei­ter zu erfra­gen und gleich­zei­tig den Daten­schutz­vor­ga­ben der DSGVO, des BDSG und des AGG gerecht zu wer­den. Erlaubt sind nur Fra­gen, die für die Aus­übung der Stel­le not­wen­dig sind, wie zu beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen oder der Ver­füg­bar­keit für die Arbeit. Fra­gen zu The­men wie Fami­li­en­stand, Reli­gi­on, Gesund­heit oder Vor­stra­fen sind oft unzu­läs­sig und kön­nen recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Bewer­ber haben das „Recht zur Lüge“, wenn unzu­läs­si­ge Fra­gen gestellt wer­den. Arbeit­ge­ber müs­sen zudem sicher­stel­len, dass die Daten der Bewer­ber trans­pa­rent und sicher ver­ar­bei­tet werden.