Facebook und der EuGH
…der nächste Akt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2019 in der Rechtssache C‑40/17 Fashion ID GmbH & Co. KG gegen die Verbraucherzentrale NRW e.V., Wichtiges zur Einbindung von PlugIns von Drittanbietern in Websites entschieden.
Und wieder gilt die alte Juristen-Weisheit: Lese die Quellen!
Nicht alles was im Internet über die Entscheidung kolpotiert wurde, steht auch so im Urteil. Und überhaupt: entschieden wurde ein Streit, der lange vor der Geltung der DSGVO spielt…
Aber mitnehmen lässt sich: Bevor Daten verarbeitet werden, muss die Rechtsquelle klar sein. Und wenn denn die Einwilligung als Rechtsgrundlage herhalten soll, dann hole sie dir vor der Verarbeitung von der betroffenen Person.