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Facebook und der EuGH

…der nächste Akt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2019 in der Rechtssache C-40/17 Fashion ID GmbH & Co. KG gegen die Verbraucherzentrale NRW e.V., Wichtiges zur Einbindung von PlugIns von Drittanbietern in Websites entschieden.

Und wieder gilt die alte Juristen-Weisheit: Lese die Quellen!

Nicht alles was im Internet über die Entscheidung kolpotiert wurde, steht auch so im Urteil. Und überhaupt: entschieden wurde ein Streit, der lange vor der Geltung der DSGVO spielt…

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=216555&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=5915271 

Aber mitnehmen lässt sich: Bevor Daten verarbeitet werden, muss die Rechtsquelle klar sein. Und wenn denn die Einwilligung als Rechtsgrundlage herhalten soll, dann hole sie dir vor der Verarbeitung von der betroffenen Person.