Was kostet ein Datenschutzbeauftragter?
Der Kalkulator für die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten berücksichtigt:
- die durchschnittlichen Einzelkosten pro Mandat/Verantwortlichen i.S.d. DSGVO/BDSG (z.B. Software-Lizenzen, Versicherungen usw.) sowie
- die Gemeinkosten (Raumkosten, Fortbildungen usw.).
Abgebildet wurde die übliche Kostenstruktur (Quelle: Datev) und ein üblicher Umfang der Tätigkeit. Mögliche Rabatte (z.B. für Vereine, Start Ups) und Skonto oder Zuschläge werden nicht berücksichtigt.
Weiter notwendige Investitionen für einen Datenschutzbeauftragten können entstehen durch
- besondere Verarbeitungsrisiken (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Therapeuten, Call-Center, Forschung usw.) oder besondere Bedingungen (z.B. kritische Infrastrukturen)
- die Durchführung von Präsenz-Schulungen (f2f) oder
- das Jahresaudit
- usw.
Gerne kalkulieren wir für Sie die weiteren notwendigen oder empfehlenswerten Tätigkeiten in den Themenbereichen “Datenschutz”, “Datensicherheit”, “Website” und “E‑Commerce” in die Gesamtsumme der Investition mit ein. Sie haben dann immer den gleichbleibenden Monats- bzw. Jahresbetrag für den Datenschutz.
- Die Betrag reduziert sich z.B. bei Jahreszahlungen, längeren Vertragslaufzeiten.
- Wir prüfen kostenfrei — mit Ihnen gemeinsam — die für Sie und Ihr Unternehmen passende und erforderliche Investition in den Datenschutz.
* zzgl. Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Das Kalkulationsmodul bildet das ungefähre Preisgefüge bei OCHSENFELD+COLL und vergleichbaren Strukturen für die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten mit üblichen (standardisierten) Inhalt ab.
Die kalkulierte Summe ist exemplarisch und unverbindlich, sie stellt insbesondere kein Angebot oder Festlegung auf Preise dar. Die tatsächlichen notwendigen Beträge erfordern eine genauere Spezifikation des Umfanges und des Inhaltes der notwendigen Tätigkeit sowie die Prüfung der individuellen Gegebenheiten. Die tatsächlichen Beträge können daher auch niedriger oder höher ausfallen.