Datenschutzauditor

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War­um brau­chen Unter­neh­men die Hil­fe eines Datenschutzauditors?

Auch schon gehört?

  • “Bei uns ist alles gut umgesetzt!”
  • “Unse­re Daten­schutz­be­auf­trag­te ist eine erfah­re­ne Person!”
  • “Wir geben jeden Monat schon Geld für den Daten­schutz aus — das muss jetzt auch mal gut sein.”
  • “Ist doch egal! Es haf­tet doch die Daten­schutz­be­auf­trag­te, oder?”

Wir hören das lei­der häu­fig. Und — unter uns — Hara­ki­ri ist ja eine ehren­vol­le Stra­te­gie ;o)

Aber:
Ihr Auto brin­gen Sie zur Inspek­ti­on, damit Sie sicher sein kön­nen, dass alles in Ord­nung ist und Ihnen kein Unglück pas­siert. Ihr Unter­neh­men aber brin­gen Sie nicht zur “Inspek­ti­on”? Und das bei Buß­gel­dern in impo­san­ter Höhe? Und das bestehen­de Risi­ko einer Abmah­nung? Obwohl Ihr Unter­neh­men Sie auch in Zukunft “ernäh­ren” soll?

Was macht der Auditor?

Der Daten­schutzau­di­tor prüft die Umset­zung der daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen in Ihrem Unter­neh­men. Es wird u.a. kri­tisch das vor­han­de­ne Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem, die Ange­mes­se­nen­heit der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men sowie die Daten­schutz­kon­for­mi­tät Ihres Unter­neh­mens, Ihrer Doku­men­te (Ver­trä­ge usw.) und der Pro­zes­se bewertet.

Schwach­stel­len und eine even­tu­el­ler Opti­mie­rungs­be­darf o.ä. wer­den in einem Audit­be­richt fest­ge­hal­ten. Dabei gilt der Grund­satz, dass der Audi­tor “nur” auf die Feh­ler hin­weist, aber kei­ne Lösun­gen emp­fiehlt, da die­ses dann die Auf­ga­be des jewei­li­gen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist. Wir geben Ihnen und Ihrem Daten­schutz­be­auf­trag­ten aber i.d.R. kon­kre­te effi­zi­en­te und effek­ti­ve Hil­fe­stel­lun­gen und beglei­ten Sie eng­ma­schig bei der Umsetzung.

Wenn alles wie gewünscht umge­setzt wur­de, erhal­ten Sie von uns ein Zer­ti­fi­kat über die vor­han­de­ne Datenschutzkonformität.

Zusam­men­fas­sung

Unter­neh­men nut­zen das Daten­schutzau­dit um fest­stel­len zu kön­nen, wie es mit dem Daten­schutz im Unter­neh­men steht.

So kön­nen Sie sicher sein, dass in Ihrem Unter­neh­me alles rich­tig umge­setzt ist. Die Sor­ge vor Buß­gel­dern, Abmah­nun­gen von Wett­be­wer­bern und behörd­li­chen Maß­nah­men gehört damit der Ver­gan­gen­heit an.

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