Einsatz von Cloud Computing Diensten im Gesundheitswesen:
Neue Regelungen seit dem 01.07.204
Der mit dem Digital-Gesetz neu eingeführte § 393 SGB V legt fest welche Regelungen für den Einsatz von Cloud Computing Diensten im Gesundheitswesen ab dem 01.07.2024 gelten. Dies betrifft insbesondere die Datensicherheit und den Datenschutz und ist darauf ausgelegt, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Wesentliche Regelungen für das Cloud Computing im Gesundheitswesen
Die neuen Vorschriften beinhalten mehrere Kernelemente:
- Erhöhte Sicherheitsanforderungen:
- Cloud-Computing-Dienste müssen strenge Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um den Schutz der Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Dies umfasst Verschlüsselung, regelmäßige Sicherheitsupdates und umfassende Zugangskontrollen.
- Transparenz und Rechenschaftspflicht:
- Anbieter von Cloud Computing Diensten müssen klar und transparent darlegen, wie Daten verarbeitet und geschützt werden. Zudem sind sie verpflichtet, regelmäßige Audits durchzuführen und deren Ergebnisse den zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen.
- Datenlokalisierung:
- Gesundheitsdaten in Clouds dürfen nur in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie den strengen EU-Datenschutzvorschriften unterliegen. Beim Einsatz von Dienstleistern aus den USA ist darauf zu achten, dass die Daten in der EU verarbeitet werden.
- Meldung von Sicherheitsvorfällen:
- Sicherheitsvorfälle, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten beeinträchtigen könnten, müssen innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
C5-Basisregelungen
Der Cloud Computing Compliance Controls Catalogue (C5) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellen einen weiteren wichtigen Rahmen für die Sicherheit von Cloud-Diensten dar. Die C5-Basisregelungen umfassen:
- Organisatorische Kontrollen:
- Unternehmen müssen klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für die Datensicherheit definieren.
- Technische Kontrollen:
- Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Intrusion Detection Systeme und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
- Physische Kontrollen:
- Schutz der physischen Infrastruktur durch Zugangskontrollen, Überwachungssysteme und Notfallpläne.
- Transparenzkontrollen:
- Verpflichtung zur Bereitstellung detaillierter Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen und ‑kontrollen gegenüber den Kunden.
Hier kann ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter unterstützen und die erforderlichen Anforderungen definieren und prüfen.
Anforderungen an Cloud Anbieter im Gesundheitswesen
Um den neuen Regelungen gerecht zu werden, müssen Cloud-Anbieter folgende Anforderungen erfüllen:
- Zertifizierungen:
- Anbieter müssen nach ISO/IEC 27001 zertifiziert sein, um ihre Informationssicherheits-Managementsysteme nachzuweisen.
- Die Zertifizierung nach dem C5-Katalog des BSI ist ebenfalls erforderlich, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitskontrollen umgesetzt sind.
- Eine Zertifizierung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle ist notwendig, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu garantieren.
- Regelmäßige Audits:
- Cloud-Anbieter müssen sich regelmäßigen Sicherheitsaudits durch unabhängige Drittparteien unterziehen und die Ergebnisse offenlegen.
- Sicherheitsmanagement:
- Implementierung eines umfassenden Sicherheitsmanagements, das kontinuierlich auf Bedrohungen und Schwachstellen überprüft und entsprechend angepasst wird.
- Vertragliche Vereinbarungen:
- Anbieter müssen klare vertragliche Vereinbarungen mit ihren Kunden treffen, die die Sicherheitsmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten im Falle eines Datenschutzvorfalls detailliert beschreiben.
Zertifikate für Cloud-Anbieter
Die folgenden Zertifikate sind für Cloud-Anbieter erforderlich:
- ISO/IEC 27001: Zertifizierung für Informationssicherheits-Managementsysteme.
- C5-Katalog des BSI: Nachweis der Erfüllung der Cloud-Computing-Sicherheitsanforderungen.
- DSGVO-Zertifizierung: Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung.
Anbieter, die den neuen Anforderungen genügen
Einige Cloud-Anbieter haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den neuen Anforderungen ab dem 1. Juli 204 zu entsprechen. Zu diesen Anbietern gehören:
- Deutsche Telekom Cloud: Bekannt für ihre strengen Sicherheitsprotokolle und umfassenden Zertifizierungen.
- SAP Cloud Platform: Bietet spezialisierte Lösungen für das Gesundheitswesen und erfüllt alle relevanten Sicherheitsanforderungen.
- Microsoft Azure Deutschland: Mit Rechenzentren in Deutschland und umfassenden Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen.
- IBM Cloud: Setzt auf fortschrittliche Sicherheitslösungen und regelmäßige Audits, um höchste Standards zu gewährleisten.
Diese Anbieter sind gut positioniert, um die neuen Vorschriften einzuhalten und bieten vertrauenswürdige Lösungen für das Gesundheitswesen.
Die neuen Regelungen für den Einsatz von Cloud-Computing-Diensten im Gesundheitswesen ab dem 1. Juli 204 stellen hohe Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz. Unternehmen im Gesundheitswesen und ihre IT-Dienstleister müssen umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten und den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Durch die Einhaltung der C5-Basisregelungen und der neuen Vorschriften wird die Sicherheit und Integrität der Gesundheitsdaten verbessert, was letztlich dem Schutz der Patienten dient. Anbieter wie Deutsche Telekom Cloud, SAP Cloud Platform, Microsoft Azure Deutschland und IBM Cloud sind bereits gut vorbereitet und bieten entsprechende Lösungen an.