Datenschutz · Werberecht · Abmahnmanagement
Abmahnung wegen E‑Mail-Werbung?
Aktive Akquise. Rechtlich beherrschbar.
Eine Abmahnung wegen E‑Mail-Werbung betrifft selten nur eine einzelne Nachricht. AkquiseSafe 360 verbindet Datenschutz-Compliance mit anwaltlichem Abmahnmanagement — für Unternehmen, die neue Kunden und Fachkräfte aktiv ansprechen und dafür einen belastbaren Prozess benötigen.
Bundesweite Beratung · Persönlicher Ansprechpartner · Klare monatliche Kosten
Ein Fehler. Mehrere Anspruchsrichtungen.
Abmahnung wegen E‑Mail-Werbung: Diese Risiken bestehen.
Eine unerwünschte Nachricht kann Unterlassungs‑, Auskunfts‑, Löschungs‑, Kosten- und Schadensersatzforderungen gleichzeitig auslösen.
Fristen laufen sofort.
Abmahnungen setzen kurze Reaktionsfristen. Wer ungeordnet oder gar nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und zusätzliche Kosten.
Unterlassung bindet.
Eine vorschnell unterschriebene Erklärung schafft ein eigenständiges Vertragsstrafenrisiko — auch für Fehler von Mitarbeitenden oder Dienstleistern.
Datenschutz läuft mit.
Datenquelle, Rechtsgrundlage, Informationspflichten, Sperrlisten, Auskunft und Löschung werden regelmäßig Teil desselben Konflikts.
Wenn aus einer E‑Mail ein Verfahren wird
Das eigentliche Risiko beginnt nach der ersten Frist.
Eine Zahlungsforderung von wenigen hundert Euro wirkt überschaubar. Eine gerichtliche Auseinandersetzung über Unterlassung kann dagegen schnell mehrere tausend Euro kosten — zuzüglich interner Bearbeitungszeit und möglicher Vertragsstrafen.
Streitwert 3.000 €
Streitwert 5.000 €
Beispielrechnung nach RVG und GKG bei vollständigem Unterliegen, zwei anwaltlich vertretenen Parteien, mündlicher Verhandlung und streitigem Urteil. Enthalten sind die gesetzlichen Anwaltskosten einschließlich Umsatzsteuer sowie die Gerichtskosten. Nicht berücksichtigt sind außergerichtliche Abmahnkosten, Einigungsgebühren, Sachverständigenkosten, Reisekosten und sonstige Auslagen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung kann die wirtschaftliche Belastung geringer ausfallen.
Eine Reaktion reicht nicht
Vom Abmahnschreiben zurück bis zur Datenquelle.
Wir bearbeiten nicht nur das Symptom. Jeder Fall wird zugleich zum Kontrollpunkt für den zugrunde liegenden Akquiseprozess.
Eingang sichern.
Wir erfassen Fristen, Forderungen und Beweismittel und stoppen unkoordinierte Direktkommunikation.
Risiko bewerten.
Wir prüfen Werberecht, Datenschutz, Anspruchsberechtigung, Kosten und die Reichweite einer Unterlassung.
Strategie umsetzen.
Zurückweisung, modifizierte Erklärung oder Vergleich — passend zum konkreten Prozess und wirtschaftlichen Risiko.
Ursache schließen.
Sperrliste, Datenquelle, Dienstleister und interne Abläufe werden angepasst, damit derselbe Fehler nicht wiederkehrt.
AkquiseSafe 360
Zwei Rechtsgebiete. Ein belastbarer Prozess.
Das Gesamtpaket verbindet die datenschutzrechtliche Ordnung des Akquiseprozesses mit der anwaltlichen Reaktion auf Abmahnungen. So wird nicht nur der aktuelle Vorgang bearbeitet, sondern zugleich das Wiederholungsrisiko reduziert.
- Prüfung von Datenquellen und Rechtsgrundlagen
- Art.-14-Informationen, Sperr- und Löschprozess
- Dienstleister- und Kampagnenprüfung
- Vorlagen, Arbeitsanweisungen und laufende Beratung
- Priorisierte Prüfung und Fristenkontrolle
- Rechtliche Stellungnahme und Kommunikation
- Modifizierte Unterlassung und Vergleichsführung
- Bis zu zwei Standardfälle pro Vertragsjahr
Mindestlaufzeit zwölf Monate. Gerichtliche Verfahren, einstweilige Verfügungsverfahren und außergewöhnlich umfangreiche Fälle nur nach gesonderter Beauftragung.
Ohne laufende Begleitung
Einzelfall statt System.
Die Einzelbearbeitung löst den aktuellen Vorgang, aber nicht automatisch seine Ursache. Datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme, Prozessaufbau und gerichtliche Vertretung sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurz geklärt.
Ist B2B-Werbung per E‑Mail ohne Einwilligung erlaubt?+
Auch im B2B-Bereich verlangt Werbung per E‑Mail grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Eine nur mutmaßliche Einwilligung genügt regelmäßig nicht. Den gesetzlichen Ausgangspunkt bildet § 7 UWG.
Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?+
Nicht ungeprüft. Inhalt, Reichweite und Vertragsstrafe können weit über den konkreten Vorfall hinausgehen. Die Erklärung muss zur tatsächlichen Risikolage und zum technisch umsetzbaren Sperrprozess passen.
Warum gehören Datenschutz und Abmahnmanagement zusammen?+
Weil dieselbe Kontaktaufnahme zugleich Fragen nach Datenquelle, Rechtsgrundlage, Informationspflicht, Auskunft, Löschung und Sperrung auslösen kann. Eine isolierte Antwort beseitigt die Ursache nicht. Mehr über unsere laufende Unterstützung erfahren Sie auf der Seite Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberatung.
Sind Gerichtsverfahren im Monatspreis enthalten?+
Nein. Gerichtliche Verfahren und einstweilige Verfügungsverfahren werden nur nach gesonderter Beauftragung und vorheriger Kosteninformation geführt.
OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte
Aktive Akquise braucht einen geordneten Rechtsrahmen.
Fordern Sie ein Vertragsangebot für AkquiseSafe 360 an. Nach Beauftragung übernehmen wir die vereinbarte laufende Betreuung und die eingeschlossenen außergerichtlichen Abmahnfälle.