Daten­schutz · Wer­be­recht · Abmahnmanagement

Abmah­nung wegen E‑Mail-Wer­bung?
Akti­ve Akqui­se. Recht­lich beherrschbar.

Eine Abmah­nung wegen E‑Mail-Wer­bung betrifft sel­ten nur eine ein­zel­ne Nach­richt. Akqui­se­Safe 360 ver­bin­det Daten­schutz-Com­pli­ance mit anwalt­li­chem Abmahn­ma­nage­ment — für Unter­neh­men, die neue Kun­den und Fach­kräf­te aktiv anspre­chen und dafür einen belast­ba­ren Pro­zess benötigen.

Bun­des­wei­te Bera­tung · Per­sön­li­cher Ansprech­part­ner · Kla­re monat­li­che Kosten

Ein Feh­ler. Meh­re­re Anspruchsrichtungen.

Abmah­nung wegen E‑Mail-Wer­bung: Die­se Risi­ken bestehen.

Eine uner­wünsch­te Nach­richt kann Unterlassungs‑, Auskunfts‑, Löschungs‑, Kos­ten- und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gleich­zei­tig auslösen.

01

Fris­ten lau­fen sofort.

Abmah­nun­gen set­zen kur­ze Reak­ti­ons­fris­ten. Wer unge­ord­net oder gar nicht reagiert, ris­kiert eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung und zusätz­li­che Kosten.

02

Unter­las­sung bindet.

Eine vor­schnell unter­schrie­be­ne Erklä­rung schafft ein eigen­stän­di­ges Ver­trags­stra­fen­ri­si­ko — auch für Feh­ler von Mit­ar­bei­ten­den oder Dienstleistern.

03

Daten­schutz läuft mit.

Daten­quel­le, Rechts­grund­la­ge, Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, Sperr­lis­ten, Aus­kunft und Löschung wer­den regel­mä­ßig Teil des­sel­ben Konflikts.

Wenn aus einer E‑Mail ein Ver­fah­ren wird

Das eigent­li­che Risi­ko beginnt nach der ers­ten Frist.

Eine Zah­lungs­for­de­rung von weni­gen hun­dert Euro wirkt über­schau­bar. Eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung über Unter­las­sung kann dage­gen schnell meh­re­re tau­send Euro kos­ten — zuzüg­lich inter­ner Bear­bei­tungs­zeit und mög­li­cher Vertragsstrafen.

Streit­wert 3.000 €

ca. 1.825 €ers­te Instanz
ca. 3.944 €ers­te und zwei­te Instanz

Streit­wert 5.000 €

ca. 2.668 €ers­te Instanz
ca. 5.760 €ers­te und zwei­te Instanz

Bei­spiel­rech­nung nach RVG und GKG bei voll­stän­di­gem Unter­lie­gen, zwei anwalt­lich ver­tre­te­nen Par­tei­en, münd­li­cher Ver­hand­lung und strei­ti­gem Urteil. Ent­hal­ten sind die gesetz­li­chen Anwalts­kos­ten ein­schließ­lich Umsatz­steu­er sowie die Gerichts­kos­ten. Nicht berück­sich­tigt sind außer­ge­richt­li­che Abmahn­kos­ten, Eini­gungs­ge­büh­ren, Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten, Rei­se­kos­ten und sons­ti­ge Aus­la­gen. Bei Vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­ti­gung kann die wirt­schaft­li­che Belas­tung gerin­ger ausfallen.

Eine Reak­ti­on reicht nicht

Vom Abmahn­schrei­ben zurück bis zur Datenquelle.

Wir bear­bei­ten nicht nur das Sym­ptom. Jeder Fall wird zugleich zum Kon­troll­punkt für den zugrun­de lie­gen­den Akquiseprozess.

01

Ein­gang sichern.

Wir erfas­sen Fris­ten, For­de­run­gen und Beweis­mit­tel und stop­pen unko­or­di­nier­te Direktkommunikation.

02

Risi­ko bewerten.

Wir prü­fen Wer­be­recht, Daten­schutz, Anspruchs­be­rech­ti­gung, Kos­ten und die Reich­wei­te einer Unterlassung.

03

Stra­te­gie umsetzen.

Zurück­wei­sung, modi­fi­zier­te Erklä­rung oder Ver­gleich — pas­send zum kon­kre­ten Pro­zess und wirt­schaft­li­chen Risiko.

04

Ursa­che schließen.

Sperr­lis­te, Daten­quel­le, Dienst­leis­ter und inter­ne Abläu­fe wer­den ange­passt, damit der­sel­be Feh­ler nicht wiederkehrt.

Akqui­se­Safe 360

Zwei Rechts­ge­bie­te. Ein belast­ba­rer Prozess.

Das Gesamt­pa­ket ver­bin­det die daten­schutz­recht­li­che Ord­nung des Akqui­se­pro­zes­ses mit der anwalt­li­chen Reak­ti­on auf Abmah­nun­gen. So wird nicht nur der aktu­el­le Vor­gang bear­bei­tet, son­dern zugleich das Wie­der­ho­lungs­ri­si­ko reduziert.

Per­so­nal­be­ra­tun­genAgen­tu­renB2B-Ver­triebRecrui­ting-Dienst­leis­ter
Lau­fen­de Zusam­men­ar­beit600 € net­to / Monat
Daten­schutz & Out­reach Com­pli­ance370 € / Monat
  • Prü­fung von Daten­quel­len und Rechtsgrundlagen
  • Art.-14-Informationen, Sperr- und Löschprozess
  • Dienst­leis­ter- und Kampagnenprüfung
  • Vor­la­gen, Arbeits­an­wei­sun­gen und lau­fen­de Beratung
Außer­ge­richt­li­ches Abmahn­ma­nage­ment230 € / Monat
  • Prio­ri­sier­te Prü­fung und Fristenkontrolle
  • Recht­li­che Stel­lung­nah­me und Kommunikation
  • Modi­fi­zier­te Unter­las­sung und Vergleichsführung
  • Bis zu zwei Stan­dard­fäl­le pro Vertragsjahr

Min­dest­lauf­zeit zwölf Mona­te. Gericht­li­che Ver­fah­ren, einst­wei­li­ge Ver­fü­gungs­ver­fah­ren und außer­ge­wöhn­lich umfang­rei­che Fäl­le nur nach geson­der­ter Beauftragung.

Ver­trags­an­ge­bot anfordern

Ohne lau­fen­de Begleitung

Ein­zel­fall statt System.

ab 690 €net­to je Stan­dard­fallRecht­li­che Prü­fung, ein abge­stimm­tes Ant­wort­schrei­ben, Prü­fung bzw. Modi­fi­ka­ti­on einer Unter­las­sungs­er­klä­rung und übli­che Vergleichskorrespondenz.

Die Ein­zel­be­ar­bei­tung löst den aktu­el­len Vor­gang, aber nicht auto­ma­tisch sei­ne Ursa­che. Daten­schutz­recht­li­che Bestands­auf­nah­me, Pro­zess­auf­bau und gericht­li­che Ver­tre­tung sind nicht enthalten.

Häu­fi­ge Fragen

Kurz geklärt.

Ist B2B-Wer­bung per E‑Mail ohne Ein­wil­li­gung erlaubt?+

Auch im B2B-Bereich ver­langt Wer­bung per E‑Mail grund­sätz­lich eine vor­he­ri­ge aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung. Eine nur mut­maß­li­che Ein­wil­li­gung genügt regel­mä­ßig nicht. Den gesetz­li­chen Aus­gangs­punkt bil­det § 7 UWG.

Soll­te ich die bei­gefüg­te Unter­las­sungs­er­klä­rung unter­schrei­ben?+

Nicht unge­prüft. Inhalt, Reich­wei­te und Ver­trags­stra­fe kön­nen weit über den kon­kre­ten Vor­fall hin­aus­ge­hen. Die Erklä­rung muss zur tat­säch­li­chen Risi­ko­la­ge und zum tech­nisch umsetz­ba­ren Sperr­pro­zess passen.

War­um gehö­ren Daten­schutz und Abmahn­ma­nage­ment zusam­men?+

Weil die­sel­be Kon­takt­auf­nah­me zugleich Fra­gen nach Daten­quel­le, Rechts­grund­la­ge, Infor­ma­ti­ons­pflicht, Aus­kunft, Löschung und Sper­rung aus­lö­sen kann. Eine iso­lier­te Ant­wort besei­tigt die Ursa­che nicht. Mehr über unse­re lau­fen­de Unter­stüt­zung erfah­ren Sie auf der Sei­te Daten­schutz­be­auf­trag­ter und Daten­schutz­be­ra­tung.

Sind Gerichts­ver­fah­ren im Monats­preis ent­hal­ten?+

Nein. Gericht­li­che Ver­fah­ren und einst­wei­li­ge Ver­fü­gungs­ver­fah­ren wer­den nur nach geson­der­ter Beauf­tra­gung und vor­he­ri­ger Kos­ten­in­for­ma­ti­on geführt.

OCHSENFELD+COLL Rechts­an­wäl­te

Akti­ve Akqui­se braucht einen geord­ne­ten Rechtsrahmen.

For­dern Sie ein Ver­trags­an­ge­bot für Akqui­se­Safe 360 an. Nach Beauf­tra­gung über­neh­men wir die ver­ein­bar­te lau­fen­de Betreu­ung und die ein­ge­schlos­se­nen außer­ge­richt­li­chen Abmahnfälle.