Ankün­di­gung: Daten­schutz für Betriebs­rä­te, 22. Ergänzungslieferung 

Datenschutz Und Compliance 1

Über 120 fri­sche Seiten

Die mitt­ler­wei­le 22. Ergän­zungs­lie­fe­rung des Wer­kes „Daten­schutz für Betriebs­rä­te“ umfasst die­ses Mal ca. 120 Sei­ten und befasst sich mit dem Schwer­punkt­the­ma „Künst­li­che Intel­li­genz“. The­men sind u. a.:

  • Künst­li­che Intelligenz
  • Ethik-Leit­li­nie für eine ver­trau­ens­wür­di­ge KI der Euro­päi­schen Kommission
  • Erstel­lung einer Gesamt­be­triebs­ver­ein­ba­rung über die Ein­füh­rung und den Ein­satz von Sys­te­men der künst­li­chen Intelligenz/Artificial Intel­li­gence („GBV KI“)
  • Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und Regu­lie­run­gen für KI-Sys­te­me in der EU und den USA
  • Daten­schutz und Daten­si­cher­heit bei der Nut­zung von KI
  • Anwen­dungs­fäl­le und Best Prac­ti­ces für den Ein­satz von KI in Unternehmen
  • Her­aus­for­de­run­gen, Risi­ken und Chan­cen der KI-Inte­gra­ti­on in betrieb­li­che Prozesse

Die Aus­lie­fe­rung erfolgt im Mai 2024 durch den Ver­lag Deichmann+Fuchs aus Regensburg.

Wes­halb ist Daten­schutz für Betriebs­rä­te wichtig?

Daten­schutz spielt eine zen­tra­le Rol­le für Betriebs­rä­te, ins­be­son­de­re wenn es um die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten der Mit­ar­bei­ter geht. Betriebs­rä­te müs­sen sicher­stel­len, dass alle Daten­schutz­be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den, um die Pri­vat­sphä­re der Beschäf­tig­ten zu schüt­zen und recht­li­che Risi­ken zu vermeiden.

Zuläs­si­ge Leis­tungs- und Verhaltenskontrolle?

Ein sen­si­bles The­ma im Daten­schutz ist die Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le von Mit­ar­bei­tern (vergl. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Betriebs­rä­te soll­ten genau prü­fen, inwie­weit sol­che Kon­trol­len not­wen­dig und zuläs­sig sind. Nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) und der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) ist die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung von Daten zur Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le nur unter stren­gen Bedin­gun­gen erlaubt. Der Betriebs­rat hat hier­bei die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ter zu wah­ren und eine unzu­läs­si­ge Über­wa­chung zu verhindern.

Betriebs­ver­ein­ba­rung ist sinnvoll!

Ein effek­ti­ves Mit­tel, um daten­schutz­recht­li­che Rege­lun­gen im Betrieb zu ver­an­kern, ist der Abschluss einer Betriebs­ver­ein­ba­rung. Die­se Ver­ein­ba­rung soll­te kla­re Richt­li­ni­en für den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten fest­le­gen. Sie kann Rege­lun­gen zur Daten­er­he­bung, ‑ver­ar­bei­tung und ‑nut­zung ent­hal­ten und sicher­stel­len, dass alle Betei­lig­ten über ihre Rech­te und Pflich­ten infor­miert sind. Eine gut for­mu­lier­te Betriebs­ver­ein­ba­rung kann Kon­flik­te ver­mei­den und die Ein­hal­tung der Daten­schutz­vor­ga­ben gewährleisten.

Schu­lun­gen sind wichtig!

Betriebs­rä­te kön­nen auf ver­schie­de­ne Hil­fen zurück­grei­fen, um ihren Auf­ga­ben im Bereich Daten­schutz auch gerecht zu wer­den. Dazu gehö­ren Schu­lun­gen, Leit­fä­den und Bera­tungs­an­ge­bo­te von Daten­schutz­ex­per­ten. Die Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Unter­neh­mens ste­hen eben­falls als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung und kön­nen wert­vol­le Unter­stüt­zung bie­ten. Ein wei­te­res Ange­bot ist das Werk „Daten­schutz für Betriebs­rä­te“ aus dem Deichmann+Fuchs Ver­lag aus Regensburg.

Regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen sind essen­zi­ell, um sicher­zu­stel­len, dass Betriebs­rä­te stets über die aktu­el­len daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen und Ent­wick­lun­gen infor­miert sind. Die­se Schu­lun­gen hel­fen nicht nur dabei, theo­re­ti­sches Wis­sen zu ver­tie­fen, son­dern bie­ten auch pra­xis­na­he Lösun­gen für den Umgang mit Daten­schutz­fra­gen im Arbeits­all­tag. Leit­fä­den bie­ten zusätz­lich struk­tu­rier­te Anlei­tun­gen und Check­lis­ten, die den Betriebs­rä­ten hel­fen, ihre Auf­ga­ben effi­zi­ent und geset­zes­kon­form zu erfüllen.

Bera­tungs­an­ge­bo­te von Daten­schutz­ex­per­ten ermög­li­chen es, indi­vi­du­el­le Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen gezielt zu adres­sie­ren. Durch maß­ge­schnei­der­te Bera­tung kön­nen Betriebs­rä­te spe­zi­fi­sche Pro­ble­me lösen und kom­ple­xe daten­schutz­recht­li­che Sach­ver­hal­te bes­ser verstehen.

Die Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Unter­neh­mens sind wei­te­re wich­ti­ge Ansprech­part­ner. Sie bie­ten kon­ti­nu­ier­li­che Unter­stüt­zung und stel­len sicher, dass die Daten­schutz­maß­nah­men im Unter­neh­men den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Ihre Exper­ti­se ist unver­zicht­bar, um daten­schutz­recht­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren und die Rech­te der Mit­ar­bei­ter zu schützen.

Das Werk „Daten­schutz für Betriebs­rä­te“ aus dem Deichmann+Fuchs Ver­lag aus Regens­burg ist eine wert­vol­le Res­sour­ce, die Betriebs­rä­ten umfas­sen­des Wis­sen und prak­ti­sche Anlei­tun­gen zum The­ma Daten­schutz bie­tet. Es unter­stützt dabei, die kom­ple­xen Daten­schutz­an­for­de­run­gen zu ver­ste­hen und umzu­set­zen, und trägt so zur recht­li­chen Sicher­heit und zum Schutz der Arbeit­neh­mer­da­ten bei.

Ins­ge­samt sind Schu­lun­gen und zusätz­li­che Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te uner­läss­lich, um Betriebs­rä­te in ihrer wich­ti­gen Rol­le im Daten­schutz zu stär­ken und sicher­zu­stel­len, dass sie ihre Auf­ga­ben kom­pe­tent und ver­ant­wor­tungs­voll wahr­neh­men können.

Bera­tun­gen sind wichtig!

Gemäß § 80 Abs. 3 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) hat der Betriebs­rat das Recht, bei Bedarf einen Sach­ver­stän­di­gen hin­zu­zu­zie­hen. Dies kann ins­be­son­de­re bei kom­ple­xen daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen sinn­voll sein. Ein Sach­ver­stän­di­ger kann den Betriebs­rat bei der Bewer­tung von Daten­schutz­maß­nah­men unter­stüt­zen und sicher­stel­len, dass alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ein­ge­hal­ten werden.

Über­dies kann der Sach­ver­stän­di­ge dabei hel­fen, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, die sowohl die Inter­es­sen der Beleg­schaft als auch die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen berück­sich­ti­gen. Dies ist beson­ders rele­vant in Zei­ten zuneh­men­der Digi­ta­li­sie­rung und dem Ein­satz neu­er Tech­no­lo­gien wie Künst­li­cher Intel­li­genz. Durch die Hin­zu­zie­hung eines Exper­ten kann der Betriebs­rat sicher­stel­len, dass die Ein­füh­rung und Nut­zung sol­cher Tech­no­lo­gien im Unter­neh­men ver­ant­wor­tungs­voll und unter Ein­hal­tung der Daten­schutz­vor­ga­ben erfolgt.

Dies trägt nicht nur zur Rechts­si­cher­heit bei, son­dern för­dert auch das Ver­trau­en der Mit­ar­bei­ter in die Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen des Betriebs­rats. Eine gut infor­mier­te und recht­lich abge­si­cher­te Bera­tung kann somit erheb­lich zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und zur Stär­kung der Mit­be­stim­mungs­rech­te beitragen.

Daten­schutz ist ein essen­zi­el­ler Bestand­teil der Arbeit eines Betriebs­rats. Durch die rich­ti­ge Hand­ha­bung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Ver­mei­dung unzu­läs­si­ger Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­len, den Abschluss von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen sowie die Nut­zung von Hil­fen und Sach­ver­stän­di­gen kann der Betriebs­rat einen wich­ti­gen Bei­trag zum Schutz der Mit­ar­bei­ter leisten.