Ankündigung: Datenschutz für Betriebsräte, 22. Ergänzungslieferung
Über 120 frische Seiten
Die mittlerweile 22. Ergänzungslieferung des Werkes „Datenschutz für Betriebsräte“ umfasst dieses Mal ca. 120 Seiten und befasst sich mit dem Schwerpunktthema „Künstliche Intelligenz“. Themen sind u. a.:
- Künstliche Intelligenz
- Ethik-Leitlinie für eine vertrauenswürdige KI der Europäischen Kommission
- Erstellung einer Gesamtbetriebsvereinbarung über die Einführung und den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz/Artificial Intelligence („GBV KI“)
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Regulierungen für KI-Systeme in der EU und den USA
- Datenschutz und Datensicherheit bei der Nutzung von KI
- Anwendungsfälle und Best Practices für den Einsatz von KI in Unternehmen
- Herausforderungen, Risiken und Chancen der KI-Integration in betriebliche Prozesse
Die Auslieferung erfolgt im Mai 2024 durch den Verlag Deichmann+Fuchs aus Regensburg.
Weshalb ist Datenschutz für Betriebsräte wichtig?
Datenschutz spielt eine zentrale Rolle für Betriebsräte, insbesondere wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeiter geht. Betriebsräte müssen sicherstellen, dass alle Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, um die Privatsphäre der Beschäftigten zu schützen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Zulässige Leistungs- und Verhaltenskontrolle?
Ein sensibles Thema im Datenschutz ist die Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern (vergl. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Betriebsräte sollten genau prüfen, inwieweit solche Kontrollen notwendig und zulässig sind. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Der Betriebsrat hat hierbei die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter zu wahren und eine unzulässige Überwachung zu verhindern.
Betriebsvereinbarung ist sinnvoll!
Ein effektives Mittel, um datenschutzrechtliche Regelungen im Betrieb zu verankern, ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Diese Vereinbarung sollte klare Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten festlegen. Sie kann Regelungen zur Datenerhebung, ‑verarbeitung und ‑nutzung enthalten und sicherstellen, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Eine gut formulierte Betriebsvereinbarung kann Konflikte vermeiden und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben gewährleisten.
Schulungen sind wichtig!
Betriebsräte können auf verschiedene Hilfen zurückgreifen, um ihren Aufgaben im Bereich Datenschutz auch gerecht zu werden. Dazu gehören Schulungen, Leitfäden und Beratungsangebote von Datenschutzexperten. Die Datenschutzbeauftragten des Unternehmens stehen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung und können wertvolle Unterstützung bieten. Ein weiteres Angebot ist das Werk „Datenschutz für Betriebsräte“ aus dem Deichmann+Fuchs Verlag aus Regensburg.
Regelmäßige Schulungen sind essenziell, um sicherzustellen, dass Betriebsräte stets über die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Entwicklungen informiert sind. Diese Schulungen helfen nicht nur dabei, theoretisches Wissen zu vertiefen, sondern bieten auch praxisnahe Lösungen für den Umgang mit Datenschutzfragen im Arbeitsalltag. Leitfäden bieten zusätzlich strukturierte Anleitungen und Checklisten, die den Betriebsräten helfen, ihre Aufgaben effizient und gesetzeskonform zu erfüllen.
Beratungsangebote von Datenschutzexperten ermöglichen es, individuelle Fragen und Herausforderungen gezielt zu adressieren. Durch maßgeschneiderte Beratung können Betriebsräte spezifische Probleme lösen und komplexe datenschutzrechtliche Sachverhalte besser verstehen.
Die Datenschutzbeauftragten des Unternehmens sind weitere wichtige Ansprechpartner. Sie bieten kontinuierliche Unterstützung und stellen sicher, dass die Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ihre Expertise ist unverzichtbar, um datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren und die Rechte der Mitarbeiter zu schützen.
Das Werk „Datenschutz für Betriebsräte“ aus dem Deichmann+Fuchs Verlag aus Regensburg ist eine wertvolle Ressource, die Betriebsräten umfassendes Wissen und praktische Anleitungen zum Thema Datenschutz bietet. Es unterstützt dabei, die komplexen Datenschutzanforderungen zu verstehen und umzusetzen, und trägt so zur rechtlichen Sicherheit und zum Schutz der Arbeitnehmerdaten bei.
Insgesamt sind Schulungen und zusätzliche Unterstützungsangebote unerlässlich, um Betriebsräte in ihrer wichtigen Rolle im Datenschutz zu stärken und sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben kompetent und verantwortungsvoll wahrnehmen können.
Beratungen sind wichtig!
Gemäß § 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, bei Bedarf einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dies kann insbesondere bei komplexen datenschutzrechtlichen Fragen sinnvoll sein. Ein Sachverständiger kann den Betriebsrat bei der Bewertung von Datenschutzmaßnahmen unterstützen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Überdies kann der Sachverständige dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl die Interessen der Belegschaft als auch die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen. Dies ist besonders relevant in Zeiten zunehmender Digitalisierung und dem Einsatz neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz. Durch die Hinzuziehung eines Experten kann der Betriebsrat sicherstellen, dass die Einführung und Nutzung solcher Technologien im Unternehmen verantwortungsvoll und unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben erfolgt.
Dies trägt nicht nur zur Rechtssicherheit bei, sondern fördert auch das Vertrauen der Mitarbeiter in die Maßnahmen und Entscheidungen des Betriebsrats. Eine gut informierte und rechtlich abgesicherte Beratung kann somit erheblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte beitragen.
Datenschutz ist ein essenzieller Bestandteil der Arbeit eines Betriebsrats. Durch die richtige Handhabung von personenbezogenen Daten, die Vermeidung unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrollen, den Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie die Nutzung von Hilfen und Sachverständigen kann der Betriebsrat einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Mitarbeiter leisten.