Gibt es auch Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit hohem Einkommen?
Grundsätzlich ja. Wenn das (fiktive) Kurzarbeitergeld – also 60% des Nettoentgelte bzw. 67% wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt) aber über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erfolgt keine Erstattung. Die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 4.687,50 EUR monatlich (56.259 EUR jährlich) brutto.
Ggf. ist mit den Beschäftigten ein entsprechender Verzicht zu vereinbaren, damit nicht die weiteren Beschäftigten nur Kurzarbeitergeld erhalten und die Beschäftigten mit hohem Einkommen unverändert verdienen. Ein solcher Verzicht wäre aber freiwillig.
Alternativ ist wieder die Beendigungskündigung aus betriebsbedingten Gründen möglich.