Betriebsrat.

Die­se Betriebs­rä­te unter­stüt­zen wir schon. 

Telefon +49 (0) 5121–10221‑0

Wir sind an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag erreichbar.

Soll auch Ihr Betriebsrat von uns unterstützt werden?

Betriebs­rä­te unter­stüt­zen wir in vie­len Berei­chen. Ob als Sach­ver­stän­di­ge im The­men­kreis »Daten­schutz« und »Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le« (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) oder in Eini­gungs­stel­len. Betriebs­ver­ein­ba­run­gen zu ande­ren The­men ver­han­deln wir nicht.

Micha­el F. Och­sen­feld hat neben den Rechts­wis­sen­schaf­ten auch Infor­ma­tik stu­diert. Er ver­fügt über eine exzel­len­te Kom­pe­tenz in tech­ni­schen (ins­be­son­de­re ERP, ESM, HCM) bzw. IT-recht­li­chen The­men. Ger­ne wer­den wird Micha­el F. Och­sen­feld zu tech­ni­schen und daten­schutz­recht­li­chen Fra­gen als Sach­ver­stän­di­ge hinzugezogen.

Spe­zia­li­siert haben wir uns auf:

  • Zugangs­kon­troll-Sys­te­me
  • Zeit­er­fas­sungs­sys­te­me
  • Enter­pri­se Resour­ce Plan­ning Sys­te­me (Infor, SAGE, SAP, Ora­cle, DATEV, weclapp usw.)
  • Enter­pri­ce Ser­vice Manage­ment Sys­te­me / Shared Ser­vice Manage­ment (freshwork, Jira, Matrix 42, Atlas­si­an usw.)
  • Tele­fon­an­la­gen
  • Office 365
  • Out­look
  • Human Capi­tal Manage­ment Tools (SAP HCM , Work­day, rexx, Ora­cle Fusi­on HCM usw.)
  • Home-Office
  • Mobi­le Device Management
  • Com­pli­ance Systeme
  • usw.
Datenschutz Wordcloud

Zunächst hat jeder Betriebs­rat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Auf­ga­be, dar­auf zu ach­ten, dass Geset­ze — also auch daten­schutz­recht­lich rele­van­te Geset­ze wie usw. — ein­ge­hal­ten wer­den. Der Betriebs­rat muss also die Pro­zes­se usw. des Unter­neh­mens auf die Daten­schutz­kon­for­mi­tät prü­fen, soweit per­so­nen­be­zo­ge­ne Beschäf­tig­ten­da­ten betrof­fen sind.

Der Betriebs­rat muss sich zudem auch um eine daten­schutz­kon­for­me Orga­ni­sa­ti­on sei­ner Arbeit kümmern.

Ein Mit­be­stim­mungs­recht in daten­schutz­recht­li­chen The­men fin­det sich nicht im BetrVG (vergl. z.B. § 87 Abs. 1 BetrVG). Der Betriebs­rat ist aber immer ein­zu­bin­den, wenn Tech­nik ein­ge­setzt wird, mit einer eine Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le mög­lich ist. In fast allen IT-The­men ist der Betriebs­rat also mit im Boot.

Der Betriebs­rat ist nicht “Ver­ant­wort­li­cher” i.S.d. DSGVO — das ist der Arbeit­ge­ber. Der Betriebs­rat ist aber natür­lich ver­ant­wort­lich für sei­ne Pro­zes­se und Tätig­kei­ten im BR-Büro. Das Gre­mi­um muss sich also — ggf. mit Unter­stüt­zung des betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten — um die erfor­der­li­chen Din­ge küm­mern: vom Ver­zeich­nis aller Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten bis zu den tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men, von der Daten­schutz­kon­for­mi­tät der Betriebs­ver­samm­lung bis zur Betriebs­rats­wahl ist vie­les zu beachten.

Erfahrung. Effizienz. Effektivität. Engagement.

Durch unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung sind wir in der Lage, ins­be­son­de­re in den Berei­chen Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le und Mit­ar­bei­ter­da­ten­schutz effi­zi­ent und effek­tiv zu arbeiten.

“Wir machen das schon seit fast 20 Jah­ren. Die Feh­ler, die in Dei­ner BV ste­hen — und die Du immer noch nicht gefun­den hast ;o) -, haben wir schon in vie­len ande­ren Betriebs­ver­ein­ba­run­gen auf­ge­spürt und ausgemerzt.”

Nimm unse­re Exper­ti­se und Kom­pe­tenz zur Opti­mie­rung Dei­ner Betriebs­ver­ein­ba­rung. Egal wie viel Du goo­gelst, unse­rer Erfah­rung hat Goog­le nicht … und Goog­le ver­han­delt auch nicht mit der Arbeit­ge­ber­sei­te für Dich ;o)

Datenschutz im Betriebsrat.

Betriebs­rä­te unter­stüt­zen wir auch dabei, das Betriebs­rats­bü­ro daten­schutz­kon­form zu gestal­ten. Wir unter­stüt­zen bei not­wen­di­gen Doku­men­ta­tio­nen (z. B. Ver­zeich­nis aller Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten) und Prü­fun­gen (z. B. Audi­tie­rung der Daten­schutz­kon­for­mi­tät der vor­han­de­nen Prozesse).

Datenschutz für Betriebsräte — Das Buch.

Micha­el F. Och­sen­feld hat sich als Fach­buch­au­tor beson­ders dem The­ma »Daten­schutz für Betriebs­rä­te« gewid­met. Gemein­sam mit dem Deichmann+Fuchs Ver­lag bringt er das Werk »Daten­schutz für Betriebs­rä­te« her­aus. Durch die regel­mä­ßi­gen Aktua­li­sie­run­gen (etwa 4 x im Jahr) bleibt das Werk immer aktuell.

Kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Auf­sät­ze, son­dern kon­kre­te Hand­lungs­an­sät­ze und Lösungen.

  • Spe­zi­ell zuge­schnit­ten auf die Betriebs­rats­ar­beit (Wel­che Auf­ga­ben hat der Betriebs­rat im Datenschutz/Mitarbeiterdatenschutz?)
  • Rechts­si­cher und ver­dich­tet auf die rele­van­ten Infor­ma­tio­nen (Was muss der Betriebs­rat wissen?)
  • Kon­kre­te Hand­lungs­an­lei­tun­gen, Lösun­gen und Erläu­te­run­gen (Wel­che Rech­te hat der Betriebs­rat? Wie kön­nen die­se genutzt werden?)
  • Sofort ein­setz­ba­re Arbeits­hil­fen wie Check­lis­ten, Mus­ter und Schritt-für-Schritt-Anleitungen